Filetstück am Starnberger See:Grundstückshandel ist rechtens

Berg Leoni, Assenbucher Str., Grundstück

Dieser Blick auf den Starnberger See von Leoni ist bezahlbar - wenn der Käufer zwölf Millionen Euro übrig hat. Die Schlösser- und Seenverwaltung hatte es nicht. Das Filetstück am Ostufer gehört nun einer Münchner Unternehmerin.

(Foto: Georgine Treybal)

Zwölf Millionen Euro für ein 1500 Quadratmeter großes Seegrundstück in Leoni ist der Schlösser- und Seenverwaltung zu viel. Sie verzichtet auf einen weiteren Prozess um ihr Vorkaufsrecht

Von Christian Deussing, Berg/München

Im Streit um ein exklusives Seegrundstück in Leoni in der Gemeinde Berg hat der Freistaat Bayern offenbar aufgegeben. Denn nach der Niederlage im Prozess vor dem Verwaltungsgericht München um das knapp 1500 Quadratmeter große Areal vor zwei Monaten hat die Schlösser- und Seenverwaltung keine Berufung gegen das Urteil eingelegt. Die Frist hierfür sei abgelaufen und somit die Entscheidung rechtskräftig, erklärte auf Anfrage ein Sprecher des Verwaltungsgerichts. Die 19. Kammer hatte den Bescheid des Freistaats vom 17. Dezember 2017 aufgehoben, der für 5,3 Millionen Euro das Grundstück in bester Lage am Starnberger See für Badegäste und Erholungssuchende über sein Vorkaufsrecht nachträglich erwerben wollte.

Allerdings hatten die Eigentümer - eine Erbengemeinschaft aus Berg - das eingezäunte Areal mit Alpenblick, Badesteg und Garage bereits im Bieterverfahren für zwölf Millionen Euro an eine Münchner Unternehmerin verkauft. Die Erben verklagten den Freistaat, der weniger als die Hälfe für das Seegrundstück als Kaufpreis geboten hatte und sich hierbei auf einen Gutachter berief, der später im Prozess den Verkaufswert auf bis zu 6,7 Millionen nach oben korrigierte. Dennoch klaffte weiterhin eine große Lücke zwischen den Expertisen, weil der Gutachter der Kläger den Wert des bebaubaren Areals auf etwa 10,5 Millionen taxiert - womit sich die Erben bestätigt fühlen, da andere Interessenten vor zwei Jahren auch 10,5 sowie 10,9 Millionen Euro geboten hatten.

Im Rechtsstreit schaltete schließlich auch das Gericht einen Sachverständigen ein, der das Grundstück als "nicht marktgängiges Objekt" mit 9,8 Millionen Euro bewertet. Richterin Martina Scherl hält das ausführliche Gutachten für "plausibel und nachvollziehbar", wobei der ermittelte Verkehrswert zwar mit 22,4 Prozent unter dem Kaufpreis liege, trotzdem aber eine noch zulässige Differenz sei. Die Konsequenz: Der Freistaat hätte nur mit dem erzielten Kaufpreis der Erbengemeinschaft - also für zwölf Millionen Euro - das Seeufergrundstück in Leoni erwerben dürfen, was jedoch die Staatliche Schlösser- und Seenverwaltung ablehnte.

"Das alles hätte sich doch der Freistaat sparen können und nicht Steuergelder verschwenden sollen", sagt der Sprecher der Berger Erbengemeinschaft. Der Prozess habe gezeigt, dass der Freistaat mit "realitätsfernen Annahmen über das Ziel hinaus geschossen ist". Das Vorkaufsrecht sei sicher unstrittig, aber nicht zu dem angebotenen Kaufpreis für ein Grundstück mit qualifiziertem Baurecht in dieser exklusiven Lage, betont der Sprecher der Erbengemeinschaft. Diese pocht außerdem darauf, dass es sich bei ihrem Grundstück mit einem etwa 30 langen Uferstreifen in dem Wohngebiet "nicht um freie Natur" handele.

In diesem Punkt ist jedoch das Verwaltungsgericht anderer Ansicht. Denn es sei grundsätzlich "unerheblich", ob ein Gebiet frei zugänglich oder Einfriedungen oder sonstigen Sperrungen dem "Zugang der Allgemeinheit entzogen ist", heißt es im Urteil. Das bis auf die Garage unbebaute Areal am Starnberger See könne auch als "freie Natur" gelten, wenn es innerhalb eines Bebauungsplanes liege und bebaubar sei, erläutert das Gericht.

Eine Stellungnahme der Schlösser- und Seenverwaltung zu dem Fall war bisher nicht zu erhalten.

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