Feldafing:Sturz aus dem dritten Stock

Krankenhaus muss 12 000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Andreas Salch

Das Benedictus Krankenhaus in Feldafing soll der Witwe eines Rentners 12 000 Euro Schmerzensgeld bezahlen. Der 74-Jährige war Anfang Januar 2011 aus rund neun Metern Höhe von einem Balkon im dritten Obergeschoss der Reha-Klinik auf eine Rasenfläche gefallen. Bei dem Sturz zog sich der Senior zwar unter anderem Wirbelbrüche und eine Lungenquetschung zu. Doch hatte der dramatische Unfall keine weiteren schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen für ihn. Der 74-Jährige hatte sich in der Reha-Klinik von den Folgen eines Schlaganfalls erholen wollen, den er etwa eine Woche zuvor erlitten hatte. Nach einem zweiten Schlaganfall im Juli diesen Jahres ist der Rentner gestorben, doch seine Witwe führte die Klage gegen die Klinik fort. Unter anderem machte sie dem Krankenhaus zum Vorwurf, dass das Geländer des Balkons, von dem ihr Mann gestürzt war, zu niedrig gewesen sei.

Die Richter am Landgericht München II gaben der Witwe in ihrer Forderung nach Schmerzensgeld recht. Allerdings betonten sie, dass die Klinik aus ihrer Sicht möglicherweise nicht wegen eines zu niedrigen Geländers haftbar gemacht werden könne. Vielmehr hätte das Personal den Rentner, der zudem halbseitig gelähmt war und aufgrund des Schlaganfalls nicht sprechen konnte, nicht ohne Beaufsichtigung in seinem Zimmer lassen dürfen. Der Unfall passierte am Tag, an dem der 74-Jährige im Benedictus Krankenhaus aufgenommen worden war. Das Klinikpersonal hätte damit rechnen müssen, dass ihr Patient auch einmal aufsteht, zur Toilette muss, das Fenster öffnet oder eben auf den Balkon geht, sagte der Vorsitzende Richter. Außerdem sei dem Senior keine Gehhilfe oder ein Rollstuhl zur Verfügung gestellt worden. Deshalb könnte das Krankenhaus wohl auch haftbar gemacht werden, stellten die Richter fest.

Die Anwältin der Witwe forderte 25 000 Euro Schmerzensgeld. Dieser Betrag sei nicht übertrieben, fand der Vorsitzende Richter und schlug beiden Parteien vor, sich zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche auf einen Betrag von 15 000 Euro zu einigen. Die Anwältin der Klinik bot zunächst nur 10 000 Euro an. Letztlich einigten sich die beiden Seiten auf Zahlung von 12 000 Euro. Sollte der Vergleich scheitern, verkündet das Gericht im Dezember ein Urteil.

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