Feldafing:Höhere Bebauung

Überbleibsel aus der Buchheim-Villa; Abriß der Buchheim-Villa

Im vergangenen Oktober ist die Buchheim-Villa abgerissen worden. Auf dem Areal sollen nun 20 bezahlbare Wohnungen entstehen.

(Foto: Franz Xaver Fuchs)

Gemeinderat verständigt sich auf einen Architekturwettbewerb für das Buchheim-Grundstück

Von Sylvia Böhm-Haimerl, Feldafing

Nach eingehender Debatte hat der Gemeinderat am Dienstag die Eckdaten für einen Architekturwettbewerb zur Bebauung des Buchheim-Areals festgelegt. Auf dem Gelände, auf dem Buchheims Wohnhaus stand, sollen 20 bezahlbare Wohnungen entstehen.

Für das Areal gibt es bereits eine genehmigte Voranfrage, die die Buchheim-Stiftung eingereicht hatte. Damals lagen vier Varianten vor. Bürgermeister Bernhard Sontheim zufolge war das Gremium damals jedoch mit keinem der Entwürfe glücklich und hatte deshalb einen Wettbewerb vorgeschlagen. Nach Angaben des Rathauschefs handelt es sich bei dem Buchheim-Areal um "eines der auffälligsten Grundstücke", das vom Gallaberg aus prominent zu sehen sei.

Wie Architekt Till Fischer erläuterte, muss bei der Planung die künftige Verkehrsbelastung an der schmalen Johann-Biersack-Straße ebenso berücksichtigt werden, wie die Emissionsbelastung durch die nahe Bahnlinie. Es werde eine schalltechnische Untersuchung geben, versprach er. Zudem könne er sich Carsharing vorstellen, um die Stellplätze zu reduzieren. Als Beispiel für den Wettbewerb soll eine der in der Voranfrage vorgelegten Varianten herangezogen werden, in der ein Z-förmiges, zweigeschossiges Gebäude mit einem darüberliegenden Terrassen-Geschoss vorgeschlagen wird. Mit Blick auf die Nachbarbebauung, bei der die Grundflächenzahl (Gfz) zwischen 0,12 und 0,25 liegt, schlug der Architekt als Vorgabe für den Wettbewerb eine Gfz von 0,25 vor sowie drei Vollgeschosse.

Einige Räte beurteilten diese Maximalforderung skeptisch, die Sontheim als "optimale Parameter-Forderungen" bezeichnete. Vor dem Hintergrund, dass die ehemalige Villa eine Gfz von 0,12 hatte, bezweifelte Boris Utech (Grüne), ob sie auf mehr als das Doppelte aufgestockt werden müsse. Auch bei einer Nachverdichtung müsse der großzügige Charakter des Villengrundstücks erhalten bleiben, forderte sein Fraktionskollege Anton Maier. Nandl Schultheiß (CSU) befürchtete, dass das Gremium keine Einflussmöglichkeit mehr habe, nachdem die Parameter festgelegt wurden. Fischer warnte allerdings vor einem "Klein-Klein". Ein zweigeschossiger Bau und weniger Wohnungen seien ineffizient, betonte er. Wie er erläuterte, kann die Gemeinde ihren Einfluss über die Wettbewerbsjury geltend machen, denn sie könne die Preisrichter mit auswählen. Letztendlich folgte das Gremium mehrheitlich dem Vorschlag der Verwaltung, wonach zwar 20 Wohneinheiten bewilligt werden, eine "dreigeschossige Wirkung" jedoch nicht überschritten werden darf. Die Geschossflächenzahl wurde mit "zirka 0,20" nicht exakt festgelegt. Das Gremium war sich jedoch darin einig, dass in der Praxis eine Gfz von 0,25 umgesetzt werden wird. Eine weitere Vorgabe war, dass die Planung die typische Bauweise in diesem Bereich reflektieren soll.

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