Erneuter Ärger:Rechtsaufsicht rügt Stadt

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Die Geschäftsordnung des Stadtrats sollte laut Eva John identisch mit der Vorgängerversion sein, nun rügt die Rechtsaufsicht Mängel. (Foto: Franz Xaver Fuchs)

Landratsamt mahnt fehlerhafte Geschäftsordnung an

Von Peter Haacke, Starnberg

Jung, dynamisch und kraftvoll hatte sich Eva John einst im Wahlkampf präsentiert, quasi als "Frischekur für Starnberg", die sich Transparenz und Bürgernähe auf die Fahnen geschrieben hatte. Doch von den hohen Ansprüchen ist die 48-Jährige, die am Dienstag Geburtstag feierte, seit ihrer Amtsübernahme im Frühjahr 2014 offensichtlich abgerückt: Im Stadtrat moniert vor allem die Opposition - also CSU, UWG, Grüne und SPD -, dass John wichtige Infos nur scheibchenweise, zu spät und oft auch nur auf Nachfrage herausrückt. Doch auch die Kommunale Rechtsaufsicht am Landratsamt, die unter anderem Wahlen sowie die Rechtmäßigkeit gemeindlicher Beschlüsse überwacht, hadert seit 2014 mit Beschlüssen des neuen Stadtrats. Mehrfach schon mussten fehlerhafte Beschlüsse korrigiert werden - etwa beim Fraktionswechsel von Klaus Rieskamp von der WPS zur Bürgerliste, bei der Sondersitzung zum Thema "Verkehr", bei der zögerlichen Behandlung von Anträgen oder auch bei der noch ausstehenden Entscheidung zum Wegfall der Straßenausbaubeitragssatzung.

Jüngstes Beispiel nun: Der Stadtrat musste auf Geheiß der Rechtsaufsicht den Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans für den Umbau des Wasserpark aufheben. Grund: Der Bauausschuss hatte im Juli darüber entschieden, obwohl dies laut gültiger Gemeindeordnung Sache des Stadtrats ist. Eine Übertragung der Beschlussfassung auf andere Gremien aber ist gar nicht möglich. Ermöglicht hatte diesen Faux pas die Verwaltung: Mit einem unscheinbaren Halbsatz in Paragraf 9, Absatz 3, Nr. 3A war der Bauausschuss als zuständig erklärt worden.

Dabei hatte John noch bei der konstituierenden Sitzung im Mai erklärt, dass die Geschäftsordnung des Stadtrats identisch mit der Vor-Version sei. Das stimmte aber nicht, wie man mittlerweile weiß. Denn unmerklich waren Zuständigkeiten geändert worden - auch in Paragraf 13, wo der Bürgermeisterin sämtliche Verfahrensschritte zur Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen eingeräumt werden. Für Patrick Janik (UWG) wäre diese Aussage im privaten Bereich "versuchter Betrug". John wollte über Paragraf 13 nicht reden, der Brief der Rechtsaufsicht blieb dem Gremium daher vorenthalten - bis zur nächsten Sitzung im Oktober.

© SZ vom 30.09.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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