Einbruch:Pfleger muss ins Gefängnis

Klinikmitarbeiter bricht in Wohnungen von Patienten ein.

Von Christian Deussing, Starnberg

Schamlos hatte ein Krankenpfleger in einer Münchner Klinik und später im Klinikum Starnberg meist hochbetagten Patienten aus ihren Handtaschen oder dem Nachtschrank Haustürschlüssel entwendet, um in die jeweiligen Wohnungen einzubrechen. Dort stahl er laut Anklage teilweise hochwertigen Schmuck sowie Geld und auch ein Tablet. Einen Kraillinger Fall gestand der 24-jährige Angeklagte am Donnerstag vor dem Jugendschöffengericht in Starnberg. Der Schlüsseldiebstahl aus dem Münchner Patientenzimmer, den er als 19-Jähriger begangen hatte, konnte dem Leipziger ebenso nachgewiesen werden. Er hatte sich damit den Zutritt in eine Ismaninger Wohnung verschafft und Goldschmuck und Edelsteine im Wert von 100 000 Euro erbeutet. Der Angeklagte wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt.

Die Serie von Diebstählen auf der immer selben Station des Starnberger Klinikums begann im Dezember 2015. Betroffen war eine damals 81-jährige Kraillingerin, deren Wohnung er durchwühlt hatte. Der Angeklagte stahl dort 300 Euro und ein Tablett, das bei einer Durchsuchung in der Wohnung des Verdächtigen in Sachsen entdeckt wurde. Den Schlüssel legte der Pfleger nach der Tat wieder in die Handtasche zurück. Nach ganz ähnlichem Muster soll der Mann auch in Stockdorf, Pöcking und Starnberg im Frühjahr 2016 seine arglosen Patienten bestohlen haben - und im letzteren Fall auch Schmuck im Wert von mehr als 20 000 Euro eingesteckt haben. Doch diese Taten ließen sich nicht zweifelsfrei beweisen - trotz "erheblicher Verdachtsmomente", wie Richter Ralf Jehle im Prozess betonte. Er sprach von einer erheblichen kriminellen Energie des Angeklagten, der "hilflose Patienten gezielt als Tatopfer ausgesucht" habe und in ihre persönlichen Bereiche eingedrungen sei.

Den meisten Patienten war aufgefallen, wie der Pfleger sie nach ihren Wohnverhältnissen ausgefragt habe. Die Ismaningerin, die inzwischen gestorben ist, gab das damals der Polizei zu Protokoll. Hartnäckig hatte er auch einen Stockdorfer Rentner nach dessen Lebensumständen ausgefragt. Aufgefallen sei, dass es stets der selbe Krankenpfleger war, der danach konkret gefragt habe. Die Aussagen der Zeugen bewertete das Schöffengericht als "glaubwürdig".

Der Pfleger wurde als freundlich, sympathisch und fleißig beschrieben. Mitarbeitern fiel aber auf, dass er ein teures Auto fuhr und Markenkleidung trug. Das berichtete ein Ermittler in der Verhandlung. Die Polizei entdeckte zudem verdächtig hohe Einzahlungen des jungen Mannes auf zwei eigene Konten und ermittelte den Verkauf von Altgold in München - sogar eine Quittung dazu entdeckten die Fahnder im Keller des Leipzigers, wo auch Schmuckstücke versteckt waren. Der Angeklagte, der mittlerweile studiert, blieb wortkarg. Er sagte nur, dass ihm die Kraillingerin leid tue und er den Schaden wieder gut machen wolle. Laut Urteil hat er insgesamt 20 000 Euro Schadenersatz zu leisten, die Staatsanwältin hatte 122 000 Euro gefordert. Sie wollte den Ex-Pfleger für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis schicken. Dagegen kritisierte der Verteidiger die "einseitigen Ermittlungen", zumal in den Wohnungen keine Spuren seines Mandanten entdeckt worden seien.

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