Der Ziegenhof bei Dießen ist in die Schlagzeilen geraten, als nach einem Hinweis am 6. Mai vergangenen Jahres auf dem Anwesen 80 tote Tiere entdeckt wurden – wobei 41 bereits geschwächte Milchziegen noch gerettet werden konnten. Doch 150 Tiere gelten weiterhin als vermisst. Trotz des Nutztierhaltungsverbots und einer Anklage vor dem Amtsgericht Landsberg wollen die Landwirte noch einen Auslauf für einen Jungziegenstall errichten und das vorgesehene Melkhaus vergrößern. Doch die Tektur-Planänderung hat der Bauausschuss in Dießen einstimmig abgelehnt.
Diesem Antrag habe man nicht zustimmen können, weil das Tierhaltungsverbot in dem laufenden Verfahren weiterhin bestehe, erklärt die Dießener Bürgermeisterin Sandra Perzul (Dießener Bürger). Außerdem sei angesichts der Situation und den Vorgängen unklar, ob die landwirtschaftliche Privilegierung im Außenbereich überhaupt noch gegeben sei, so die Bürgermeisterin. Ziel sei es wohl momentan, die Gebäude fertigzustellen und einer Nutzung in irgendeiner Form zuzuführen. „Wir wissen aber nicht, was reinkommen soll“, so Perzul.
Den Antragstellern geht es darum, das geplante Melkhaus um 78 auf 184 Quadratmeter zu erweitern. Zudem werden der Neubau eines etwa 150 Quadratmeter großen Auslaufs beim Jungziegenstall, der mit einer Betonwand eingefriedet werden soll, und ein Vordach auf der Westseite der Halle beantragt. Die Anträge wurden im Bauausschuss angesichts der derzeitigen Lage als „verrückt und fast bodenlos“ bezeichnet und abgelehnt. Einer geänderten Tektur der Hackschnitzelheizung wurde bei nur einer Gegenstimme ebenso das Einvernehmen des Gremiums versagt.
Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz war gegen die Halter, deren einstiger Vorzeigebetrieb sich „Ziegenbande“ nannte, bereits vor vier Monaten Anklage erhoben worden. Dem Landwirtsehepaar wird vorgeworfen, dass ihre Ziegen wegen „multipler starker Vernachlässigungen verhungert und verdurstet waren“. Aus dem Ziegenzucht-Verband und dem Öko-Verband Naturland wurden die Betreiber ausgeschlossen.
Unklar ist weiterhin, ob es zum Prozess kommt. Die Sprecherin des Amtsgerichts Landbergs, Marita Karg, begründet dies mit noch erforderlichen Nachermittlungen. Diese hätten aber nichts mit den 150 Ziegen zu tun, die verschwunden sein sollen. Nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes, bei dem es in diesem Fall geht, droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

