Süddeutsche Zeitung

Dießen:Wasserdichte Satzung

Dießen erlässt ein Regelwerk für seine Badestellen, die das Verhalten der Besucher genauestens vorgibt

Von Armin Greune, Dießen

Die drohende strafrechtliche Haftung bei Unfällen hat die Marktgemeinde dazu bewogen, ihre Strandbäder in St. Alban und Riederau aufzugeben. Stattdessen sollen sie künftig als sogenannte offene Badestellen dienen - auch wenn sie weiter mit Zaun und Toren gesichert sind, die außerhalb der Badezeiten verschlossen werden. Eintrittsgeld aber muss kein Besucher mehr entrichten. Wer freilich denkt, jetzt breche in den beiden Freizeitanlagen die große Freizügigkeit aus, hat die Gründlichkeit der Dießener Rathausverwaltung unterschätzt: Die von ihr erarbeitete dreiseitige Satzung hat der Gemeinderat in der jüngsten Sitzung nahezu ohne Widerworte einstimmig verabschiedet, sie ist inzwischen in Kraft getreten.

Grundsätzlich wird eine Benutzung von 22 bis sechs Uhr früh ausgeschlossen. Der Markt Dießen behält sich aber vor, Ausnahmen von dieser Regelung zuzulassen. Der umfangreichste Paragraf 3 listet unter der Überschrift "Verhalten" 14 Punkte auf, die in den Freizeitanlagen verboten sind: Darunter fallen das Mitnehmen von Fahrrädern auf das Gelände und von "Haustieren aller Art" - ausgenommen sind die Terrassen der Gastwirtschaften, wo sich Hunde angeleint aufhalten dürfen. Untersagt werden ferner "das Einbringen und Benutzen von Booten und Surfbrettern mit Ausnahme kleiner aufblasbarer Gummi- und Kunststoffboote", das Aufstellen von Zelten sowie das "Errichten, Aufstellen, Anbringen oder Lagern von Gegenständen". Näher bezeichnet werden diese nicht, man darf davon ausgehen, dass damit vor allem Sonnenschirme, -segel und Liegestühle erfasst sind.

Auf den Stegen zu liegen wird ebenso wenig geduldet wie Angeln, Grillen, nächtliches Lagern, Betteln oder Waren jeglicher Art zu verkaufen. Untersagt ist zudem "das Ausbringen von Futter und Lebensmitteln". Und es ist auch keinesfalls gestattet, "sich unbekleidet im See oder im Freizeitgelände aufzuhalten", sofern man das sechste Lebensjahr überschritten hat. Hinzu kommen Verstöße, die nur sanktioniert werden, falls sich andere Besucher belästigt fühlen: Das betrifft "unnötigen Lärm" und "Spielen mit Sportgeräten aller Art". Kurzum: Es ist "alles zu vermeiden, was die Sicherheit, Ordnung, Ruhe oder Sauberkeit beeinträchtigt oder gefährdet".

Aufsichtspersonal und Polizei sind berechtigt, Besucher aus den Anlagen zu verweisen, wenn diese die Vorschriften nicht befolgen. Darüber hinaus können fahrlässige und vorsätzliche Verstöße gegen die Verhaltensregeln mit Bußgeldern bis zu 2500 Euro geahndet werden. Im Gemeinderat meldete sich zur Satzung nur Petra Sander zu Wort: Die Erzieherin kritisierte im Entwurf den Passus "Kinder unter sechs Jahren ist der Besuch nur in Begleitung von Personen über 16 Jahren gestattet". Der Satz wurde ersatzlos gestrichen: "Aufsichtspflicht ist nicht unser Thema, weil es ja nur eine Badestelle ist", meinte Bürgermeister Herbert Kirsch.

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SZ vom 08.05.2019
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