Dießen:Parkgebühren bis fünf Euro

Marktgemeinde ändert Satzung für Badeplätze am See ab

Von Armin Greune, Dießen

Einen Einheimischen-Rabatt für Parkende an den beiden Erholungsgeländen St. Alban und Riederau wird es wegen rechtlicher Bedenken nicht geben. Dennoch beschloss der Gemeinderat in der jüngsten Sitzung mit klarer Mehrheit, die erst im Januar verabschiedete Gebührenordnung abzuändern: Tagesgäste müssen künftig maximal fünf Euro bezahlen, für Dießener und Gäste werden zudem Saisonausweise zum Preis von 30 Euro ausgestellt. Die beiden Parkbewirtschaftungszonen umfassen insgesamt rund 320 Stellplätze im Umkreis der Freizeitareale am Ammerseeufer: In St. Alban werden künftig ein Kiesplatz, eine Wiese neben der Bahnhaltestelle und rund 900 Meter des Seewegs Süd bis zum Bierdorfer Graben überwacht, in Riederau zwei Kiesflächen an den Bahngleisen. Mit den Einnahmen aus Parkautomaten und Dauerkartenverkauf will Dießen den Einnahmenverlust kompensieren, der durch die Umwandlung der Strandbäder mit Eintrittsgebühren in Erholungsareale ohne bädertypische Einrichtungen entstanden ist. Dießen hatte damit als erste Kommune 2019 auf das verschärfte Haftungsrisiko in öffentlichen Bädern reagiert.

Im Januar hatte der Gemeinderat erstmals eine Gebührenordnung erlassen: Die erste Stunde sollte gratis bleiben, jede weitere einen Euro kosten, maximal drei Euro am Tag. Die Grünen-Fraktion sah darin eine Ermutigung des motorisierten Ausflugsverkehrs und beantragte, von Auswärtigen fünf Euro zu verlangen, Dießenern aber Rabatt einzuräumen. Wie die Überprüfung der Dießener Verwaltung ergab, ist dies rechtlich unzulässig: Eine EinheimischenPrivilegierung widerspreche dem Gleichbehandlungsgrundsatz.

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