Dießen:Neues Pflaster

Dießen: Dießens Bürgermeister Herbert Kirsch fühlt sich im Fall der Wolfsgasse diffamiert. Deren Anlieger wehren sich gegen den ihrer Ansicht nach "teuren und unsinnigen Ausbau" und wollen einen Bürgerentscheid.

Dießens Bürgermeister Herbert Kirsch fühlt sich im Fall der Wolfsgasse diffamiert. Deren Anlieger wehren sich gegen den ihrer Ansicht nach "teuren und unsinnigen Ausbau" und wollen einen Bürgerentscheid.

(Foto: Arlet Ulfers)

Der geplante Ausbau der Wolfsgasse erzürnt die Anlieger

Der geplante Ausbau der Wolfsgasse im Ortsteil St. Georgen wird zum Politikum. Der Streit zwischen der Gemeinde Dießen und den Anliegern, die für die grundlegende Sanierung des Sträßchens den Großteil zahlen müssten, eskaliert im Februar. Mit Protesttafeln und Karikaturen weisen einige Anwohner darauf hin, dass Bürgermeister Herbert Kirsch nicht zur Kasse gebeten werde, obwohl auch er die Wolfsgasse als einzige Zufahrt für sein Grundstück nutzt. "Freifahrt für den Rathauschef auf Kosten der Nachbarn", lautet der Tenor. Der Fall macht Schlagzeilen und lockt TV-Teams an.

Das Anwesen von Kirsch liegt am unteren Ende der Gasse Am Winkelsteg und nur knapp im Außenbereich. Daher ist er gemäß Straßenausbausatzung nicht beitragspflichtig. Die Nachbarn, die sich zur Interessengemeinschaft Wolfsgasse formiert haben, sind auch verwundert, warum der Bürgermeister vor vielen Jahren einen kleinen Bungalow in eine herrschaftliche Villa umwandeln und sogar noch eine Dreifachgarage teilweise in einem Biotop am Tiefenbach im Außenbereich bauen durfte - obwohl er nicht als Landwirt privilegiert ist. Der Rathauschef weist die Vorwürfe zurück, fühlt sich verleumdet und diffamiert. Sämtliche Bautätigkeiten auf seinem Grundstück sind laut Kirsch vom Landratsamt Landsberg genehmigt worden - was die Kreisbehörde auch bestätigt.

Die Initiative lässt nicht locker und sammelt 922 Unterschriften für ein Bürgerbegehren gegen den "nicht notwendigen Ausbau" der Wolfsgasse, da dort nur wenige Autos fahren. Das Quorum ist erreicht, doch der Gemeinderat lehnt das Bürgerbegehren als nicht zulässig ab und bezieht damit eine andere Position als das Landratsamt. Die Interessengemeinschaft reicht Klage beim Verwaltungsgericht ein, um einen Bürgerentscheid zu erzwingen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: