DießenBewerbungsverfahren für Huber-Häuser

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Die Häuser der ehemaligen Graphischen Kunstanstalt Huber gehören der Gemeinde Dießen. Diese hat nun entschieden, ein Interessenbekundungsverfahren für potenzielle Nutzer erarbeiten zu lassen.
Die Häuser der ehemaligen Graphischen Kunstanstalt Huber gehören der Gemeinde Dießen. Diese hat nun entschieden, ein Interessenbekundungsverfahren für potenzielle Nutzer erarbeiten zu lassen. Franz Xaver Fuchs

Die Gemeinde will über eine Ausschreibung Interessenten für die Sanierung und Nutzung der vormaligen Druckerei finden.

Von Armin Greune, Dießen

Auch zehn Jahre nachdem die Marktgemeinde die vormalige Druckerei Huber geerbt hat, bleibt die Zukunft der vom zunehmenden Verfall gezeichneten Häuser in Dießens Ortsmitte weiter offen. Eigentlich hatte die Fraktion der Freien Wähler zur Gemeinderatssitzung am Montagabend beantragt, die Immobilie im Erbbaurecht auf 25 Jahre zu vergeben. Ziel sei, den Verkauf an Investoren zu verhindern und die leer stehenden Räume mit Kultur zu beleben. Doch nach einer als „Workshop“ umschriebenen, internen Sondersitzung des Gremiums kam ein ganz anderer Beschluss zur Abstimmung: Einstimmig wurde lediglich entschieden, zunächst von einer Anwaltskanzlei ein juristisch wassersicheres „Interessenbekundungsverfahren“ für potenzielle Bewerber erarbeiten zu lassen. Über Inhalt und Text dieser Ausschreibung soll der Gemeinderat dann erneut beraten.

Auch die Freien Wähler wollten nun „alles offen lassen“ und abwarten, „was für tolle Ideen kommen“, wie Florian Zarbo meinte. Mitte Mai hatten die Gemeinderäte einen Abend lang unter Ausschluss der Öffentlichkeit über die Zukunft der Huber-Häuser diskutiert. Am Montag fasste Bürgermeisterin Sandra Perzul die Erkenntnisse der Beratung zusammen. Demnach müsste die Kommune vor einer Vergabe des Anwesens erst klären, wie und von wem die Industriebrache künftig genutzt werden soll. Ein „tragfähiger Finanzierungsplan und vor allem eine Wirtschaftlichkeitsberechnung“ seien dazu „zwingend“. Wie der juristische Beistand der Gemeinde, Gerhard Spieß, erläutert habe, könne die Gemeinde aufgrund des Transparenzgebots die Immobilie nicht einfach vergeben. Man müsse auch anderen Interessenten die Chance auf eine Bewerbung einräumen. Und schließlich seien Zuschüsse aus der Städtebauförderung nur zu erwarten, wenn die Gemeinde selbst „eine entscheidende Rolle bei der Sanierung einnimmt“, sagte Perzul.

Große Teile der vormaligen „Graphischen Kunstanstalt Huber“ liegen seit vielen Jahren brach. Zunächst verhinderten juristische Auseinandersetzungen um die Erbschaft, dann Altlastenuntersuchungen, dass die Kommune ein Nutzungs- und Sanierungskonzept erstellt hat. Vor drei Jahren formierte sich die Initiative „Freie Kunstanstalt“, die das partiell denkmalgeschützte Ensemble in Eigeninitiative herrichten will, um dort ein offenes, integratives Kulturzentrum mit Ateliers und Werkstätten einzurichten.

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