Amtsgericht Starnberg:"Dickpics" an 14-Jährige geschickt - 900 Euro Geldstrafe

Der heute 20-Jährige lernt das Mädchen auf Instagram kennen und fängt an, ihr obszöne Fotos zu schicken. Die Polizei macht ihn ausfindig.

Von Christian Deussing

Anzügliche Bilder und Videos auf dem Handy von seinem erigierten Geschlechtsteil - sogenannte "Dickpics" - mit obszönen Sprüchen hat ein 18-jähriger Lehrling aus dem westlichen Landkreis Starnberg auf Whatsapp einem 14-jährigen Mädchen in Iserlohn geschickt. Er hatte die Schülerin im Internet kennengelernt. Der heute 20-Jährige musste sich am Dienstag deshalb wegen Verbreitung pornografischer Schriften in sechs Fällen vor dem Jugendgericht Starnberg verantworten, das ihn zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilte. Der Betrag ist nach Vorschlag der Jugendgerichtshilfe an den Verein "Netz gegen sexuelle Gewalt Weilheim und Oberland" zu zahlen. Der geständige und zuvor unbescholtene Angeklagte nahm das Urteil an.

"Ich habe nicht viel darüber nachgedacht und einen Fehler gemacht, einem so jungen Mädchen das zu schicken", erklärte der Angeklagte, als Richter Ralf Jehle ihn nach dem Motiv fragte. Der junge Mann gab vor, zuerst über Instagram mit der 14-Jährigen kommuniziert und anfangs nicht gewusst zu haben, wie alt die Adressatin sei. Doch das Gericht widerlegte diese Behauptung und verwies auf den Chatverlauf, in dem das Opfer und der Angeklagte sich gleich zu Beginn mit Alter und Vornamen vorgestellt hatten. Der Richter betonte, dass ziemlich schnell und dann über 17 Tage lang immer in eine Richtung die Sexbilder und -videos an die 14-Jährige verschickt worden seien. Das sei ein "völlig inakzeptables und übergriffiges Verhalten mit psychischen Folgen für das Mädchen gewesen", erklärte Jehle.

Die seinerzeit labile Verfassung der Jugendlichen bestätigte im Prozess auch die Kriminalhauptkommissarin, die nach einer Strafanzeige der Mutter den mutmaßlichen Täter ausfindig gemacht hatte. Die Ermittlerin erwähnte aber auch, dass die 14-Jährige ihre Chats in "stark sexualisierter Sprache" verfasst und auch Unterwäsche gezeigt habe.

Hier hakte der Verteidiger nach und wies darauf hin, dass noch weitere Chatpartner mit strafrechtlichen Varianten auf diese Mitteilungen reagiert hätten. Er wolle zwar damit nicht das Verhalten seines Mandanten rechtfertigen, so der Anwalt, aber doch fragen, ob "man da in eine Falle tappt und sich etwas hochschaukelt?" Zudem habe die Schülerin "kein Nein oder Stopp kommuniziert", was in diesem Fall zu berücksichtigen sei. Der Verteidiger versicherte zugleich, dass der Angeklagte reumütig sei und wisse, dass sein Chatverhalten untragbar gewesen sei. Aber es bestehe "keine Wiederholungsgefahr".

Auch die Staatsanwältin erkannte das Unrechtsbewusstsein des 20-Jährigen an, auch wenn sie sich von ihm eine tiefere Einsicht in der Verhandlung gewünscht hätte. Der Richter erwartet nun, dass sich der junge Mann nie mehr eine solche Entgleisung leistet. Er machte dem Verurteilten klar, dass ansonsten härtere Sanktionen drohten, zumal schon jetzt ein Arrest als Urteil durchaus möglich gewesen wäre. Doch die Taten seien längere Zeit her - und es habe davor und danach keine Vorfälle mehr gegeben, so Jehle.

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