Denkmalschutz:Verlassen, verfallen und erhaltenswert

Denkmalschutz: Vollkommen desolat wirkt die denkmalgeschützte Villa Max in Ammerland von außen. Die Eigentümer lassen das 150 Jahre alte Haus verfallen.

Vollkommen desolat wirkt die denkmalgeschützte Villa Max in Ammerland von außen. Die Eigentümer lassen das 150 Jahre alte Haus verfallen.

(Foto: Hartmut Pöstges)

Die Eigentümer der Villa Max in Münsing haben erneut einen Abrissantrag gestellt

Von Benjamin Engel, Münsing

Zum dritten Mal haben die Eigentümer den Abriss der denkmalgeschützten Villa Max in Ammerland beantragt. Das Tölzer Landratsamt teilt mit, dass der Antrag bereits am 5. Februar eingegangen ist. Bisher seien die Eigentümer aufgefordert worden, die Unterlagen für ihr Ansinnen zu vervollständigen. Sobald das geschehen sei, werde das Landesamt für Denkmalpflege beteiligt, so heißt es aus der Kreisbehörde. Unabhängig davon haben die Eigentümer mit den Behörden laut Landesamt für Denkmalpflege vereinbart, die stark beschädigte Balkonbrüstung aus Holz kontrolliert abzutragen. Die Fachbehörde geht von einer Neukonstruktion im Zuge der Instandsetzung aus.

Damit flammt die Kontroverse um das frühere Haus des als Affenmaler bekannten Künstlers Gabriel von Max (1840-1915) erneut auf. Schon seit Jahrzehnten lassen die Eigentümer das 150 Jahre alte Gebäude - sie haben es Mitte der 1990er-Jahre gekauft - verfallen. Das Landratsamt zog sogar vor Gericht, um das Innere der Villa durch Baukontrolleure dokumentieren und fotografieren zu dürfen. Nach einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs von 2013 müssen die Eigentümer das dulden.

Die Auseinandersetzungen um das Haus sind für Münsings Bürgermeister Michael Grasl (FW) "das traurigste Kapitel der Villengeschichte am Starnberger See". Auf den erneuten Abrissantrag reagiert er gelassen bis konsterniert. "Für uns ist das kein Grund, die Alarmglocken läuten zu lassen", sagt er auf Nachfrage. Für die Gemeinde sei die Entscheidung vollkommen klar, das Einvernehmen zu verweigern. Persönliche Kommentare zu den Eigentümern wolle er sich lieber ersparen, fügt Grasl hinzu. Gespräche hätten nicht weitergeholfen. Der Abrissantrag sei so sang- und klanglos gekommen wie gewohnt.

Erfolgreich waren die Eigentümer mit einer Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan der Kommune an der südlichen Seestraße inklusive der Villa Max. Damit will Münsing dort eine einzeilige Bebauung festschreiben. 2017 erklärte jedoch der bayerische Verwaltungsgerichtshof den Bebauungsplan für unwirksam. Die Richter bemängelten, dass die Gemeinde ihre rigiden Festsetzungen nicht konsequent umsetze. So solle einerseits die einzeilige Bebauung festgeschrieben werden. Andererseits erlaube die Gemeinde auf einem bereits mit zwei Wohngebäuden bebauten Grundstück ein weiteres Wohnhaus, so argumentierte der Verwaltungsgerichtshof damals. Die Kommune arbeitet daran, die Mängel im Bebauungsplan zu "heilen".

Nach dem bayerischen Denkmalschutzgesetz haben Eigentümer ihre Baudenkmäler "instandzuhalten, instandzusetzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen". Derzeit sieht das Tölzer Landratsamt als untere Denkmalschutzbehörde die Eigentümer der Villa Max nur verpflichtet, die nackte Bausubstanz zu erhalten.

Im Inneren sind seit fast zwei Jahrzehnten wertvolle Bestandteile des Interieurs verschwunden. Darunter fielen Kachelöfen und Möbel. Von der Renaissance-Decke im früheren Speisezimmer fehlt jede Spur. Anfang Januar 2012 hatte das Tölzer Landratsamt den zweiten Abrissantrag für das Ammerlander Anwesen endgültig abgelehnt. Die Möglichkeit dagegen vor dem Verwaltungsgericht zu klagen, nutzten die Eigentümer nicht. Stattdessen zogen sie den im März 2011 gestellten Abrissantrag zurück. Von Außen wirkt das denkmalgeschützte Haus schon seit langem verwahrlost. Am Dach der Veranda sprießt das Gras. Die Holzbrüstungen sind verfallen. Die weiße Farbe an der Holzverschalung blättert ab und von der Fassade bröselt der Putz.

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