Coronavirus:Gericht kippt Verbot: Motorboote wieder auf Starnberger See erlaubt

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Fahrten mit dem Motorboot sind auf dem Starnberger See wieder erlaubt - wenn man einen privaten Zugang zum Gewässer hat.

(Foto: Franz Xaver Fuchs)

Die Ausgangsbeschränkungen des Freistaats seien zu hart, urteilen die Münchner Verwaltungsrichter. Für Skipper hat die Sache jedoch einen Haken.

Von Christian Deussing

Motor- und Elektroboote dürfen trotz der Corona-Beschränkungen wieder auf dem Starnberger See fahren. Voraussetzung ist aber eine eigene Anlegestelle oder Boje. Das hat das Verwaltungsgericht München entschieden. Anlass für den Beschluss ist der Antrag eines 50-jährigen Bootseigners aus Starnberg.

Die Richter stellen klar, dass auch eine motorisierte Bootsfahrt ein "triftiger Grund" sei, das Haus zu verlassen. Sie eigne sich dazu, die "körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen durch die allgemeine Ausgangsbeschränkung durch einen wenn nicht sportlichen, so doch körperlich-aktiven Aufenthalt draußen, insbesondere in der Natur, auszugleichen", begründet das Gericht seinen Beschluss. Es widerspricht damit dem Freistaat. Das Gericht sehe auch keinen Unterschied zwischen motorisierten Booten, Seglern, Ruderern, Kitern oder Stand-Up-Paddlern, erläutert Rechtsanwalt Martin Schröder, der den Unternehmer vertreten hat. Man habe zuvor alles bei Behörden und Ministerien versucht, die Sache ohne Rechtsstreit zu klären. Aber das sei trotz "seitenweiser Ausführungen der Sachlage zwecklos gewesen", sagt der Starnberger Kläger.

3500 Menschen unterstützen Petition für offene Stege

Allerdings gilt die einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts nicht für Segler und Bootsbesitzer, die über keine privaten Anlegestellen, Slipanlagen oder Bojen verfügen. Denn Häfen und Stege bleiben weiter gesperrt. Dagegen läuft inzwischen eine Online-Petition mit bereits fast 3500 Unterschriften, die der Tutzinger Michael Braunschmid initiiert hat. Das Urteil begrüße er trotzdem, weil es den Druck auf die Staatsregierung erhöhe, sagt der 52-jährige Besitzer eines Elektrobootes, das im Hafen von Bernried festliegt.

Die Gerichtsentscheidung sei nur ein "Pyrrhussieg", erklärt Lorenz Mayr, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der Marina Bernried GmbH, die 270 Liegeplätze bietet. Denn seine Mieter dürften ihre Boote nicht betreten, nachdem die Wasserschutzpolizei am Karsamstag den Hafen und die Stegtore gesperrt habe. Dabei habe man schon zuvor wegen der Coronakrise die Sanitäranlagen geschlossen und Hinweisschilder zu Abstands- und Hygieneregeln aufgestellt sowie den Bootseignern empfohlen, Mund- und Nasenschutzmasken zu tragen, berichtet Mayr. Das Betretungsverbot sei für ihn deshalb "völlig unverhältnismäßig und nicht zweckdienlich" - und nehme vielen Seglern, Bootsführern und Familien seit Wochen die Freude. Er habe etliche Beschwerden von Liegeplatznutzern erhalten, die frustriert seien und sich nun geringere Liegegebühren wünschten.

Die Öffnung sei nur eine Frage der Zeit, glaubt der Polizeichef

Jurist Mayr kann diese Bitten verstehen. Er hat sich auch an das Starnberger Landratsamt gewandt. Er fordert, die Sperren aufzuheben, die er als "restriktive Auslegung" der Ausgangsbeschränkungen bezeichnet. Außerdem sei es "obskur und widersinnig, mittlerweile den Bootsverleihern am See ihr Geschäft zu erlauben", wie der Anwalt anführt. Hierbei sei doch die Ansteckungsgefahr durch wechselnde Kunden viel größer als unter Skippern, die von Häfen aus zum Törn starten würden, moniert der Betreiber der Marina Bernried, einem der größten Häfen am Starnberger See. Völliges Unverständnis für die Verbote in den Häfen zeigen auch die Vorstände des Deutschen Touring-Yachtclubs in Tutzing sowie des Münchner Yacht-Clubs und Bayerischen Yacht-Clubs, deren Segelsaison bislang ins Wasser gefallen ist.

Dagegen verweist das Landratsamt Starnberg darauf, es habe die Verfügungen und Infektionsschutzverordnung nicht erlassen, müsse sie aber umsetzen. Dazu gehörten die Sperrungen der Häfen und öffentlichen Stege, erklärt die Kreisbehörde. Starnbergs Polizeichef Bernd Matuschek rechnet damit, dass der wachsende Druck unter gewissen Voraussetzungen zur Öffnung der Stege und Häfen führen werde. Das sei nur "eine Frage der Zeit", glaubt er. Eine Stellungnahme des Innenministeriums war am Montag nicht zu erhalten.

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