Corona-Regeln:Alkoholverbot an einem weiteren See im Landkreis Starnberg

Herrsching,  Ammersee Seepromenade, Alkoholverbot

Bei schönem Wetter genießen es viele, ein Glas Wein am Ammerseeufer zu trinken - doch das bleibt wegen des Coronavirus verboten.

(Foto: Georgine Treybal)

Das Landratsamt verlängert und erweitert die Regelung, die bislang vor allem an Starnberger See und Ammersee gilt - trotz geringer Inzidenz. Die Stege bleiben gesperrt.

Von Carolin Fries

Das Feierabendbier an der Seepromenade muss weiter warten. Das Landratsamt hat am Montag seine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des Coronavirus um drei Wochen bis zum 29. März verlängert. Diese verbietet nach wie vor an vielen öffentlichen Plätzen im Landkreis den Konsum von Alkohol, wenngleich es einige Änderungen gab.

So darf nun etwa wieder am Parkplatz am Kloster Andechs Hochprozentiges konsumiert werden, dafür aber nicht entlang der Bergstraße, die hinauf zu Kirche und Wirtschaft führt. Trockengelegt wurden außerdem der Minigolfplatz in Herrsching sowie die Promenade in Wörthsee und die Badeplätze Rossschwemme und Maistraße.

Die Verordnung weist nun in elf Gemeinden große Verbotsflächen aus. In Herrsching betrifft die Regelung die gesamte Promenade. Am Starnberger See fällt das Nordufer von Kempfenhausen bis zum Ende der Promenade darunter, dazu das Paradies in Possenhofen und die Tutzinger Uferparks. Im Würmtal und in Gilching müssen an Treffpunkten von Jugendlichen weiterhin die Flaschen geschlossen bleiben. Der Landkreis begründet die Verlängerung mit der Gefahr einer weiteren Ausbreitung des Virus, insbesondere dessen Mutanten. Die Situation sei "weiterhin ernst", auch wenn die Inzidenz mit 48,3 weiter unter dem Grenzwert von 50 liege.

Deshalb bleiben auch die öffentlichen Stege im Landkreis gesperrt. Vor knapp zehn Tagen hatte der Landrat dies mündlich angeordnet, "das ist rechtlich zulässig", wie Sprecherin Barbara Beck sagt. Zeitlich befristet sind die Sperrungen nicht, sie können jederzeit aufgehoben werden. Der Starnberger Rechtsanwalt Hans-Peter Tauche kämpft für eine Mandantin "und pro bono" um eine Öffnung. Er hält ein pauschales Betretungsverbot für nicht verhältnismäßig.

Eine Maskenpflicht, eine Sperrung an Wochenenden oder zu Stoßzeiten könne er nachvollziehen. "Doch es passt nicht zusammen, dass Geschäfte wieder öffnen und gruppenweiser Sport im Freien erlaubt ist, die Stege aber zubleiben." Tauche sagt, eine Klage liege in der Schublade, "ich hoffe aber noch auf eine bürgernahe Lösung".

Von dieser Woche an darf im Landkreis der Einzelhandel wieder öffnen, ebenso Museen. Sport unter freiem Himmel ist in Gruppen mit bis zu zehn Personen oder 20 Kindern möglich. Liegt die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 50, entfallen diese Lockerungen.

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