Süddeutsche Zeitung

Notbetreuung:Corona-Helden müssen 300 Euro für einen Tag Kindergarten zahlen

Lesezeit: 3 min

Eltern, die im Lockdown arbeiteten und ihre Kinder in die Notbetreuung schickten, bekommen die Gebühren nicht erstattet. Auch Kindergarten-Leiter fühlen sich von der Staatsregierung getäuscht.

Von Jessica Schober, Pöcking

"Hätte ich das gewusst, hätte ich meine Tochter nicht in die Notbetreuung gebracht", sagt Cláudia Simões. Die Mutter einer zweijährigen Tochter arbeitet als Verkäuferin in einer Pöckinger Bäckerei. Sie gilt damit als systemrelevant und konnte ihre Tochter daher zu Beginn der Corona-Pandemie wieder in die Krippe der gemeinnützigen Einrichtung Fortschritt in Niederpöcking bringen. Zuerst war sie froh, dass die Kleine wenigstens an einem Tag in der Woche betreut werden konnte, anstatt wie sonst an vier Tagen. Doch nun soll Simões drei volle Monatsbeiträge nachzahlen, also 900 Euro, obwohl ihre Tochter bloß insgesamt neun Tage dort sein durfte. Nur die Eltern, deren Kinder komplett zu Hause blieben, bekommen die Gebühren erstattet. "Das ist einfach nicht fair", sagt Simões.

Während der Corona-Krise hat die Pöckinger Familie Simões alles versucht, um Arbeit und Kinderbetreuung unter einen Hut zu bekommen. Der Vater ist Bäcker und arbeitete die Nacht durch. Wenn Cláudia Simões dann morgens um 6 Uhr zu ihrer Arbeit aufbrach, übernahm ihr Mann die Betreuung der kleinen Tochter, ohne zwischendurch geschlafen zu haben. Cláudia Simões reduzierte die Arbeitszeit in ihrer erst frisch angetretenen Stelle und übernahm den Sonntagsdienst als Verkäuferin in der Bäckerei, um die Belastung für ihren Mann zu verringern. Die Familie war erleichtert, als die Kleine wenigstens mittwochs in die Notbetreuung gehen durfte. Dafür mussten die Simões eine Bescheinigung über ihre Arbeitszeiten vorlegen. Nur in den Zeiten, in denen beide Elternteile arbeiteten, hatten die Simões Anspruch auf Notbetreuung. Ansonsten musste die Tochter daheim bleiben. So waren die Vorgaben des Familienministeriums.

Am 29. April ging die Tochter dann das erste Mal wieder in die Kita. Für diesen einen Tag im April soll Familie Simões nun 300 Euro berappen. Eine Erstattung der Gebühren wie bei den anderen Familien sei nicht möglich, heißt es. "Für Eltern von Kindern, die im Rahmen der Notbetreuung betreut worden sind, erfolgt von Seiten des Freistaats Bayern kein Beitragsersatz, da diese die mit den Elternbeiträgen vergütete Leistung auch tatsächlich in Anspruch genommen haben. Wie sich die teilweise Inanspruchnahme der Notbetreuung auf die Elternbeiträge auswirkt, richtet sich nach dem jeweiligen Betreuungsvertrag. Der Freistaat hat hierauf keinen Einfluss", teilt das Familienministerium mit.

Das bringt nicht nur die betroffenen Eltern auf, sondern auch den Träger der Kita. Wegen ihrer Gemeinnützigkeit darf die Fortschritt gGmbH nach eigenen Aussagen keine Gewinne erwirtschaften. Sie habe deshalb keinen finanziellen Spielraum, den systemrelevanten Eltern die Gebühren zu erlassen. Der Freistaat zahlt den Trägern, die in der Corona-Krise keine Beiträge für die Eltern erheben, zwar Ersatzpauschalen - für Kinder in der Notbetreuung jedoch nicht. Selbst wenn diese nur einen Tag im Monat die Krippe oder den Kindergarten besuchten. Da die Pauschalen eh schon nicht alle Elterngebühren ersetzten und die Personalkosten weiterlaufen, sieht sich der Träger gezwungen, den Eltern die Gebühren für die Notbetreuung in Rechnung zu stellen. "Wir können sehr gut verstehen, dass sich die systemrelevanten Eltern im Stich gelassen fühlen", sagt Fortschritt-Geschäftsführerin Tatijana von Quadt. "Wenn wir den Eltern die Beiträge erließen, kämen wir in eine sehr prekäre wirtschaftliche Lage." Die Einrichtung kritisiert vor allem die zeitliche Abfolge der Informationen aus dem Ministerium: Am 20. April hieß es noch, der Freistaat übernehme die Elterngebühren für drei Monate. Cláudia Simões verließ sich auf das "faire Signal", wie Markus Söder das Angebot nannte. Doch eine Woche später beschloss das bayerische Kabinett, dass Eltern von Kindern in der Notbetreuung grundsätzlich weiterhin ihre Elternbeiträge leisten müssten. Die gesamten Richtlinien zum Beitragsersatz für Eltern wurden erst am 9. Juni veröffentlicht.

"Auch ich fühle mich von der Staatsregierung getäuscht", sagt Karl-Heinz Flath, der die Montessori-Kinderkrippe in Pöcking leitet. "Zunächst habe ich das so verstanden, dass auch die Beiträge der Notbetreuungsfamilien erstattet werden." Insgesamt gebe es bei den Kita-Trägern "allgemeinen Unmut" über die Erstattungspraxis. In der Montessori-Krippe könnten die durchschnittlichen Monatskosten von 470 Euro pro Kind nicht gedeckt werden durch der Erstattungspauschale von 300 Euro. Ähnliches berichtet Jan Lang von den Kindertagesstätten des Roten Kreuzes: Drei systemrelevante Familien im Landkreis mussten dort den vollen Monatsbeitrag zahlen, obwohl ihr Kind nur einen Tag in der Notbetreuung war. Langs Bitte um eine Einzelfallprüfung wies das Ministerium ab. Auch von der Tutzinger Kinderoase berichtet Kitaleiterin Julia Seiss, wie eine systemrelevante Familie ihr Kind für einen einzigen Tag im Mai in die Notbetreuung brachte - ohne Gebührenerstattung .

"Genau die Eltern, die bei hohem Infektionsrisiko in ihren systemrelevanten Berufen weitergeschuftet haben, bekommen jetzt im Nachhinein keine Unterstützung", sagt Simões. Hätte sie vorher gewusst, dass sie die Gebühren zahlen muss, hätte ihr Mann am 29. April lieber einen weiteren Tag ohne Schlaf nach der Nachtschicht auf die Tochter aufgepasst. Auch die Kitaleitung versteht den Ärger: "Sie haben wochenlang für uns alle geschuftet. Als Eltern vollbrachten sie organisatorische Höchstleistungen, um in Krankenhäusern, Pflegeheimen, beim Bäcker oder im Supermarkt unseren Alltag zu sichern. Jetzt sollen diese Corona-Helden dennoch den vollen Monatsbeitrag für die Kita ihrer Kinder bezahlen, selbst wenn sie ihre Kinder nur stunden- oder tageweise in die Kita brachten."

Um die Notbetreuungsfamilien finanziell zu entlasten, hat Fortschritt nun ein Spendenkonto eingerichtet, auf dem bislang ein vierstelliger Betrag eingegangen ist. Die fehlenden Beiträge summieren sich jedoch auf einen fünfstelligen Posten.

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Quelle:
SZ vom 10.07.2020
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