Corona-KriseStarnberger Polizei verknackt Motor-Surfer, Golfer und Fast-Food-Fan

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Die meisten Erholungsuchenden hielten sich an die Vorgaben der Ausgangsbeschränkungen. Doch es waren laut Polizei auch einige Unbelehrbare dabei. Die Aufnahme stammt noch aus der Zeit vor den Corona-bedingten Steg-Sperrungen.
Die meisten Erholungsuchenden hielten sich an die Vorgaben der Ausgangsbeschränkungen. Doch es waren laut Polizei auch einige Unbelehrbare dabei. Die Aufnahme stammt noch aus der Zeit vor den Corona-bedingten Steg-Sperrungen. dpa

Ganze 40 Bußgeldanzeigen zu je 150 Euro haben die Beamten am Wochenende verhängt. Eine Bistro-Betreiberin muss sogar 5000 Euro zahlen.

Erholungsgebiete und Badeplätze im Bereich der Polizeiinspektion Starnberg waren am Wochenende gut besucht, die meisten Erholungsuchenden hielten sich an die Vorgaben der Ausgangsbeschränkungen. Doch es waren auch einige Unbelehrbare dabei, teilt die Polizei mit, die 40 Bußgeldanzeigen verhängte.

Am Sonntagvormittag traf die Polizei beispielsweise einen 21-Jährigen aus Gröbenzell und einen 78-jährigen Feldafinger auf einem Golfplatz an, die gemeinsam einlochten. Golfplätze sind aber gesperrt, und Golfen ist weiterhin nicht gestattet. Auf dem Gelände der Starnberger Grund- und Mittelschule warfen fünf Jugendliche am Samstagabend Flaschen umher; sie hatten keinen triftigen Grund zum Verlassen ihrer Wohnungen. Auf dem "Steininger Grundstück" am Unteren Seeweg sowie an der Seepromenade stellte die Polizei mehrere dicht beieinander sitzende Menschengruppen fest, die nicht dem gleichen Hausstand angehörten. Auffällig: Sie kamen allesamt aus München.

Eine wenig glaubhafte Erklärung gegenüber der Polizei hatte ein 29 Jahre alter Mann aus Weilheim, der bei einem Schnellrestaurant vorfuhr. Er rechtfertigte die Fahrt damit, dass die Qualität des Essens in Starnberg im Vergleich zum Weilheimer Lokal der gleichen Kette erheblich besser sei. Auch auf dem Starnberger See, wo die Nutzung motorgetriebener Wasserfahrzeuge derzeit untersagt ist, kontrollierte die Polizei. Dabei stoppten die Beamten am Samstag zwei Starnberger, die mit motorgetriebenen Surfbrettern ihre Runden drehten. Sie wurden auf den Verstoß hingewiesen und mussten zurück ans Ufer. Alle diese Verstöße werden mit einem Bußgeldbescheid über 150 Euro geahndet.

Wesentlich teurer wird es für die Betreiberin eines Cafés in Tutzing: Sie hatte vor ihrem Lokal Bistrotische aufgestellt, an denen Gäste saßen und Kaffee tranken. Zwar beteuerte die Frau, sie habe die Garnituren nur zu "Dekozwecken" aufgestellt, was aber nichts am Verstoß ändert: Er kostet 5000 Euro.

© SZ vom 21.04.2020 / phaa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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