Erholungsgebiete und Badeplätze im Bereich der Polizeiinspektion Starnberg waren am Wochenende gut besucht, die meisten Erholungsuchenden hielten sich an die Vorgaben der Ausgangsbeschränkungen. Doch es waren auch einige Unbelehrbare dabei, teilt die Polizei mit, die 40 Bußgeldanzeigen verhängte.
Am Sonntagvormittag traf die Polizei beispielsweise einen 21-Jährigen aus Gröbenzell und einen 78-jährigen Feldafinger auf einem Golfplatz an, die gemeinsam einlochten. Golfplätze sind aber gesperrt, und Golfen ist weiterhin nicht gestattet. Auf dem Gelände der Starnberger Grund- und Mittelschule warfen fünf Jugendliche am Samstagabend Flaschen umher; sie hatten keinen triftigen Grund zum Verlassen ihrer Wohnungen. Auf dem "Steininger Grundstück" am Unteren Seeweg sowie an der Seepromenade stellte die Polizei mehrere dicht beieinander sitzende Menschengruppen fest, die nicht dem gleichen Hausstand angehörten. Auffällig: Sie kamen allesamt aus München.
Eine wenig glaubhafte Erklärung gegenüber der Polizei hatte ein 29 Jahre alter Mann aus Weilheim, der bei einem Schnellrestaurant vorfuhr. Er rechtfertigte die Fahrt damit, dass die Qualität des Essens in Starnberg im Vergleich zum Weilheimer Lokal der gleichen Kette erheblich besser sei. Auch auf dem Starnberger See, wo die Nutzung motorgetriebener Wasserfahrzeuge derzeit untersagt ist, kontrollierte die Polizei. Dabei stoppten die Beamten am Samstag zwei Starnberger, die mit motorgetriebenen Surfbrettern ihre Runden drehten. Sie wurden auf den Verstoß hingewiesen und mussten zurück ans Ufer. Alle diese Verstöße werden mit einem Bußgeldbescheid über 150 Euro geahndet.
Wesentlich teurer wird es für die Betreiberin eines Cafés in Tutzing: Sie hatte vor ihrem Lokal Bistrotische aufgestellt, an denen Gäste saßen und Kaffee tranken. Zwar beteuerte die Frau, sie habe die Garnituren nur zu "Dekozwecken" aufgestellt, was aber nichts am Verstoß ändert: Er kostet 5000 Euro.

