Der Mann hatte sich über längere Zeit mit Cannabis versorgt, um nach eigenen Angaben seine unerträglichen Knie- und Rückenschmerzen nach vielen Operationen zu lindern. Mit Joints habe er auch die extremen Schlafprobleme bekämpfen wollen. Das erklärte der Angeklagte jetzt im Prozess vor dem Schöffengericht in Starnberg.
In der Wohnung des Handwerkers aus dem Landkreis hatte die Polizei im November 2019 eine Aufzuchtanlage und Plantage mit 48 Hanfpflanzen und rund 600 Gramm Cannabis entdeckt. Nun musste sich der 41-jährige Mann, der wegen Drogenanbaus und anderen Delikten vorbestraft ist, aufgrund unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verantworten. Er wurde zu 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt - mit der Auflage, 120 Stunden gemeinnützige Arbeit abzuleisten, die aber erst bis zum November nächsten Jahres erledigt sein müsse.
Mit dieser langen Frist berücksichtigt Richterin Christine Conrad die angeschlagene Gesundheit des Mannes, dessen langjährige Leidensgeschichte sie in der Verhandlung als glaubhaft bezeichnete. Allerdings habe er den falschen Weg beschritten, Cannabis anzubauen und zu ernten, statt ein Rezept auf medizinisches Cannabis zu beantragen, so die Richterin. Sie räumte aber ein, dass es für entsprechende Patienten immer noch hohe Hürden und Anforderungen gebe, ein Cannabis-Rezept zu erhalten, selbst wenn stärkste Schmerzmittel nicht mehr helfen würden - wie wohl in diesem Fall.
Der Handwerker, der seinen Beruf kaum noch ausüben kann, hat mittlerweile einen weiteren Antrag auf Verschreibung von Medizinal-Cannabis gestellt, die ihm die Krankasse trotz Attesten bislang aber verweigert habe. "Ich hoffe, bald nicht mehr als Straftäter zu gelten, sondern als Kranker, der ich bin", sagte der geständige Angeklagte. Er gab an, früher ein bis vier Joints täglich geraucht zu haben, um seine extremen Schmerzen einigermaßen ertragen zu können.
Die Verteidigerin betonte, ihr Mandant habe den Hanf ausschließlich für den eigenen Konsum angebaut. Der Angeklagte habe sich immer wieder um Cannabis auf Rezept bemüht, doch die "meisten Ärzte ließen davon die Finger", bedauerte die Anwältin. Sie plädierte auf eine Geldstrafe von höchsten 180 Tagessätzen zu je 15 Euro. Aus ihrer Sicht sei ansonsten eine Bewährungsstrafe von unter sechs Monaten in dieser Sache akzeptabel.
Für die Staatsanwältin kamen beide Optionen nicht in Betracht: Sie forderte eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten, weil sich der Angeklagte von vorherigen Bewährungsstrafen wegen Drogenanbaus nicht habe beeindrucken lassen. Doch das Gericht gewährte dem 41-Jährigen eine letzte Chance. Denn auch seine familiären Umstände hätten sich positiv verändert, befand die Richterin.