Bürgerversammlung Andechs:Lärm am Limit

Die Eigentümer von Flächen im Friedinger Gewerbegebiet müssen sich über Kontingent einigen

Von Ute Pröttel, Andechs

Die Streitigkeiten um das Gewerbegebiet Frieding Nord werden die Gemeinde Andechs wohl noch länger beschäftigen. Das wurde auch in der Bürgerversammlung wieder deutlich, als sich Gunther Weist und Anton Jost nach dem aktuellen Sachstand erkundigten. Schon seit acht Jahren streiten sich Gemeinde, Gewerbetreibende und Anwohner über eine Legalisierung der dort überwiegend in landwirtschaftlichen Stadeln tätigen Betriebe. Direkte Anwohner beschweren sich vor allem wegen des Lärms. Der Versuch, die unterschiedlichen Betriebe, darunter eine Produktion von Hackschnitzeln, ein Betrieb zur Getreidetrocknung und ein Tiefbauunternehmen in ein homogenes Gewerbegebiet zusammenzufassen, ist vor zwei Jahren unter anderem am zu großen Umgriff gescheitert. Einzelne vorhabenbezogene Baupläne sollen nun eine Lösung bringen. Bevor die jedoch von den insgesamt sieben Eigentümern eingereicht werden können, müssen die sich untereinander über das verfügbare Lärmkontingent einigen. Die zumutbare Lärmbelästigung wird derzeit in einem Gutachten ermittelt. Sobald diese Baupläne spruchreif sind, kündigt Bürgermeisterin Anna Neppel eine eigene Bürgerversammlung zu dem Thema an. "Die Wohnbebauung muss in jedem Fall geschützt werden", sagt sie.

Etwa 60 Zuhörer waren zu der Versammlung im Erwin-Rauscher-Haus in Frieding gekommen. Von Bürgerseite gab es vier Wortmeldungen. Simon Birken aus Frieding machte auf die Gefahrenstelle Wikbergweg Ecke Herrschinger Straße aufmerksam und stellte die Frage nach einem Verkehrsspiegel. "Nix zu machen", lautete die Antwort von Peter Kirchbichler vom Andechser Ordnungsamt. Die öffentliche Fläche reiche an der Stelle nicht aus, um einen Spiegel aufzustellen, auf Privatgrund dürfe der nicht stehen.

Bevor die Bürgermeisterin ihren Rechenschaftsbericht ablegte, hatte sie den Münchner Fachanwalt Gerhard Spieß eingeladen, den von der Gemeinde im vergangenen Jahr gefassten Grundsatzbeschluss zur sozialgerechten Bodennutzung (Sobon) zu erläutern. Der Beschluss verschafft der Gemeinde die Möglichkeit, bis zu 30 Prozent von neu auszuweisendem Bauland sozialen Zwecken zuzuführen. Erstmals zur Anwendung kommt der Beschluss bei der Neuausweisung der Städlerwiese in Erling. Bürgermeisterin Neppel unterstrich noch einmal, dass sie entschlossen sei, diesen Beschluss auch anzuwenden, "auch wenn es Eigentümer gibt, die das nicht einsehen wollen".

Erfreut berichtet die Bürgermeisterin von der Steuerentwicklung. Zwar fiel die Gewerbesteuer im vergangenen Jahr nicht ganz so hoch aus wie in 2016, dafür stieg der Einkommenssteueranteil wie schon in den Jahren zuvor leicht an. Dies ermöglichte der Gemeinde, ihre Schulden weiter zu reduzieren. Erleichtert zeigte sich Neppel auch davon, dass die Straßenausbaubeitragssatzung nun vom Tisch ist. Die Gemeinde muss für den Ausbau der Ortsdurchfahrt keine Beiträge bei den Anwohnern einfordern.

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