Bürgerstiftung:Vereine können Fördergeld beantragen

Alle gemeinnützigen Vereinigungen, die in den Bereichen, Bildung, Kultur, Soziales oder Sport tätig sind, können auf finanzielle Unterstützung bei der Verwirklichung ihrer Projekte durch die Bürgerstiftung Landkreis Starnberg hoffen. Förderanträge können aber nur noch bis 13. April berücksichtigt werden, teilt der Geschäftsführer der Stiftung, Gustav Huber, mit. Der Antrag mit allen Erläuterungen steht auf der Homepage www.buergerstiftung-starnberg.de. In der Vorstands- und Kuratoriumssitzung Ende April wird das Gremium über die Vergabe der Mittel für das erste Halbjahr 2018 entscheiden.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: