Süddeutsche Zeitung

Containeranlage für Flüchtlinge:Gemeinderat lehnt Bürgerbegehren ab

Eine Abstimmung über den "Erhalt des Natur- und Erholungsraums" wird es in Feldafing voraussichtlich nicht geben, weil das Vorhaben aus zwei Gründen unzulässig ist.

Von Sylvia Böhm-Haimerl, Feldafing

Das Bürgerbegehren "Erhalt des Natur- und Erholungsraums Feldafing" wird nicht zugelassen. Dies hat der Gemeinderat am Montag gegen die Stimmen der Grünen entschieden. Die Entscheidung war erwartet worden.

"Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Feldafing alles Notwendige unternimmt, um das Landschaftsschutzgebiet im Gemeindebereich Feldafing in seiner jetzigen Form und Größe zu erhalten, insbesondere Beeinträchtigungen zu unterlassen?" Mit dieser Frage war die Initiative angetreten und hatte mit 404 Unterschriften die Voraussetzungen für ein Begehren erfüllt; 339 Unterschriften wären bereits ausreichend gewesen.

Doch nach Angaben des beauftragten Anwalts Christoph Donhauser gab es zwei Gründe, die gegen eine Zulässigkeit sprachen. Zum einen war die Fragestellung mit "alles Notwendige" laut Donhauser zu wenig konkret, da es einen "bunten Strauß an Handlungsmöglichkeiten" gebe, über die ein Gemeinderat gar nicht entscheiden könne. Ein weiterer Grund ist nach seinen Angaben, dass der Anlass des Begehrens, nämlich das Aufstellen einer Containeranlage für Flüchtlinge und Asylsuchende, nicht mehr gegeben sei.

Zur Auswahl standen mehrere Standorte in Feldafing, darunter eine Wiese im Landschaftsschutzgebiet am Ortsrand an der Traubinger Straße. Der Gemeinderat hat sich inzwischen für einen Standort im Bereich des Bahnhofs entschieden. Zwar wehrte sich die Initiative gegen die Unterstellung, dass es "nur um den Standort für Flüchtlinge gehe". Man wolle vielmehr eine Prüfung des Schutzstatus, um weitere Bauvorhaben im Landschaftsschutzgebiet zu verhindern, hieß es in der Erklärung. Doch laut Donhauser stammten die Unterschriften mehrheitlich von dort ansässigen Anwohnern. Auch dies könnte zur Unzulässigkeit des Begehrens führen, zumal das Landratsamt bei der Prüfung ebenfalls zu diesem Ergebnis gekommen sei.

Initiatoren können vier Wochen Klage einreichen

Bürgermeister Bernhard Sontheim hob hervor, dass für eine Containersiedlung ohnehin keine Herausnahme aus dem Landschaftsschutz erforderlich sei. Gegen den Gemeinderatsbeschluss könnten die Initiatoren zwar binnen der nächsten vier Wochen Klage einreichen. Doch das scheint unwahrscheinlich, zumal keine Vertreter der Initiative zur Sitzung erschienen waren. Gegen den Vorschlag von Anton Meier (Grüne), der Gemeinderat könne sich doch freiwillig verpflichten, keine Bebauungspläne im Landschaftsschutzgebiet aufzustellen, argumentierte Sontheim: "Wir sollten nicht im vorauseilenden Gehorsam irgendwas beschließen, was nicht notwendig ist."

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