Bürgerbegehren:Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Kraillinger Bürgermeisterin

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Bürger gehen wegen eines Versäumnisses beim Entscheid um den Paulhan-Platz gegen Christine Borst vor. Die ärgert sich.

Von Michael Berzl, Krailling

Im Streit um die geplante Umgestaltung einer Wiese in der Ortsmitte von Krailling liegt nun eine weitere Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeisterin Christine Borst (CSU) vor. In einem dreiseitigen Schreiben an das Landratsamt in Starnberg und an die Regierung von Oberbayern monieren die drei Beschwerdeführer Wilhelm Mahler, Jutta Schuster und Waltraud Asam, die Rathauschefin habe zu spät und erst auf Nachfragen einen Ablehnungsbescheid verschickt, nachdem der Gemeinderat einen Bürgerentscheid über das kontrovers diskutierte Thema im Mai für unzulässig erklärt hatte.

Im Kern geht es um Pläne der Gemeinde, einen Wochenmarkt vom Parkplatz der Kraillinger Brauerei auf den bisher weitgehend grünen Paulhan-Platz zu verlegen. Dazu müsste die etwa 1000 Quadratmeter große Fläche umgestaltet und mit Wegen und Pflastersteinen versehen werden. Das gefällt aber vielen Kraillingern nicht; mehr als 1200 Unterzeichner hatten sich in einem Bürgerbegehren dafür ausgesprochen, den Platz in der Ortsmitte so zu belassen, wie er ist. Zu einem Bürgerentscheid kam es aber nicht, weil die Mehrheit im Gemeinderat der Ansicht war, dass er rechtlich nicht zulässig wäre.

Zu einer Ablehnung hätte aber auch ein entsprechender Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung gehört, monieren die Verfasser der am Freitag verschickten Beschwerde. Nur damit hätte es nämlich die Möglichkeit gegeben, sich rechtzeitig juristisch zu wehren und per Klage doch noch eine Abstimmung durchzusetzen. "Wir wissen nicht, ob Frau Borst so nachlässig war und nicht an die Pflicht dachte, den Bescheid den Betroffenen zu übermitteln, oder ob sie diesen nicht zustellen wollte", schreiben Mahler, Schuster und Asam. Damit legen sie die Vermutung nahe, die Zustellung des Bescheids sei bewusst verzögert worden. Jedenfalls habe Borst "pflichtwidrig" gehandelt. Erst auf Drängen eines Rechtsanwalts sei der Bescheid des Rathauses am 25. Oktober per Postzustellungsurkunde versandt worden. Inzwischen habe aber der Ferienausschuss im August die Planung für die Ortsmitte als Satzung beschlossen. In dem Zeitraum zwischen Mai und Oktober hätte eine Klage auf Zulässigkeit des Begehrens noch "Erfolgsaussichten" gehabt, nun sei das jedoch "schwierig", meinen die Beschwerdeführer.

Theoretisch sei eine Klage immer noch möglich, sagte Borst am Sonntag dazu. Mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens habe man sich jedoch auf einen Kompromiss geeinigt, der unter anderem die Pflanzung von Platanen vorsieht. Ein Gang vor Gericht habe damit gar nicht mehr zur Debatte gestanden, daher habe sie das Verschicken des Bescheids als nicht so wichtig angesehen. Das sei dann wohl wegen der vielen Arbeit im Rathaus untergegangen. Der FBK-Gemeinderat Rudold Heidrich, einer der Initiatoren des Bürgerentscheids, hatte gleich nach der Gemeinderatsentscheidung vom Mai angekündigt, auf einen Einspruch zu verzichten.

Es ist nicht die erste Dienstaufsichtsbeschwerde, mit der die Kraillinger Bürgermeisterin konfrontiert ist. In den vergangenen Jahren hatten Kritiker mindestens vier Mal das Landratsamt eingeschaltet. In der Regel ging es dabei um Bauvorhaben. Zum Beispiel um eine Wohnanlage auf einem großen Grundstück an der Würm, um die Erweiterung des Caritas-Altenheims bei Maria Eich oder um die sogenannte Maibaum-Wiese. Für Borst ist die aktuelle Beschwerde vor allem ärgerlich. "Es sind immer die gleichen Leute, die seit 40 Jahren die Gemeinde schikanieren", sagte sie, dafür habe ich kein Verständnis mehr. Erfolgreich sei noch keine Beschwerde gewesen, sagte Borst. Die Umgestaltung des Paulhan-Platzes werde nun ausgeschrieben, im nächsten Jahr könnten die Arbeiten erledigt werden.

© SZ vom 26.11.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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