Süddeutsche Zeitung

Brasilianerin beschuldigt Ex-Freund:Fenstersturz nach Trennung

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Hat er oder hat er nicht? Eine Brasilianerin wirft ihrem ehemaligen Freund vor, sie aus dem Fenster gestoßen zu haben. Doch der Beschuldigte will davon nichts wissen.

Christian Deussing

Knapp vier Meter war die 30-jährige Frau aus einem Fenster im Starnberger Haus ihres Ex-Lebensgefährten auf die Terrasse gestürzt. Danach hatte sie behauptet, dass der Mann sie in die Tiefe gestoßen habe. Anhand ihrer nur leichten Blessuren und der gesicherten Spuren war den Ermittlern aber schnell klar, dass diese Version von dem Morgen des 10. September vorigen Jahres so nicht stimmen konnte.

Gestern musste sich die Brasilianerin vor dem Schöffengericht in Starnberg wegen "falscher Verdächtigung" und möglicher Freiheitsberaubung verantworten. Denn nach ihren Beschuldigungen hatte dem früheren Partner kurzzeitig ein Haftbefehl wegen versuchten Totschlags gedroht. Damit wäre wohl die Karriere des 55-jährigen Juristen zu Ende gewesen.

Der Starnberger hatte die Frau vor sieben Jahren in der Schweiz kennengelernt. Sie haben eine zweijährige Tochter. Doch die Liebe ist längst vorbei. Nach vielen Disputen hatte er sich im Sommer 2009 von seiner viel jüngeren Partnerin getrennt. Die Frau akzeptierte das offenbar nicht.

Später tauchte sie im Starnberger Haus ihres Ex-Lebensgefährten auf, um eigene Sachen abzuholen, weigerte sich aber, das Anwesen zu verlassen. Sie sei nachts im Gästezimmer eingesperrt und am nächsten Morgen aus dem Fenster des Kinderzimmer im ersten Stock herausgeworfen worden, sagte die Angeklagte gestern im Prozess. Vage blieb die Frau aber bei Detailfragen zu früheren Aussagen bei der Polizei, wonach sie überdies geschlagen und gewürgt worden sei. Auch diese Vorwürfe ließen sich nicht belegen, sodass sich der Staatsanwalt in seiner Anklage bestätigt sah. Für ihn waren die Beschuldigungen kaum plausibel.

Dem Gericht erschienen die Aussagen des 55 Jahre alten Starnbergers dagegen glaubhaft. "Sie saß völlig nackt und rücklings auf dem Fensterbrett und drohte zu springen", sagte der Zeuge. Er habe vergebens versucht, sie beim Abrutschen an den Händen festzuhalten. Ein psychiatrisches Gutachten soll die Schuldfähigkeit der Angeklagten klären; der Prozess wird fortgesetzt.

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Quelle:
SZ vom 23.07.2010
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