Amtsgericht StarnbergGebrauchtes Auto als neu verkauft

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Die Verhandlung vor dem Amtsgericht in Starnberg dauerte nicht lange. Doch damit ist der Angeklagte noch nicht aus dem Schneider. Denn auf ihn dürfte ein größeres Betrugsverfahren vor dem Landgericht München zukommen. 
Die Verhandlung vor dem Amtsgericht in Starnberg dauerte nicht lange. Doch damit ist der Angeklagte noch nicht aus dem Schneider. Denn auf ihn dürfte ein größeres Betrugsverfahren vor dem Landgericht München zukommen.  (Foto: Arlet Ulfers)
  • Ein 40-jähriger Geschäftsmann verkaufte ein bereits zugelassenes Auto für 150.000 Euro als Neuwagen und kassierte 55.000 Euro Anzahlung.
  • Das Betrugsverfahren am Amtsgericht Starnberg wurde eingestellt, da ein größeres Verfahren am Landgericht München ansteht.
  • Gegen den Angeklagten wird zusätzlich wegen Betrugs in zahlreichen Fällen, Insolvenzverschleppung und Urkundenfälschung ermittelt.
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Ein Geschäftsmann muss sich wegen Betrugs verantworten. Doch das Verfahren wird angesichts noch weiterer Vorwürfe eingestellt, die wohl vor dem Landgericht München verhandelt werden.

Von Christian Deussing, Starnberg

Eigentlich sollte sich der Geschäftsmann schon im Mai dieses Jahres wegen Betrugs vor dem Amtsgericht in Starnberg verantworten. Doch er war nicht zum Prozess erschienen. Er sei geschäftlich und privat überfordert gewesen, entschuldigte sich jetzt der Angeklagte. Er habe aber inzwischen verstanden, dass man nicht vor der Verantwortung weglaufen könne. Gegen den Investor wird überdies wegen Verdachts des Betrugs in zahlreichen Fällen, der Insolvenzverschleppung und Urkundenfälschung ermittelt. Vorgeworfen wird ihm von der Staatsanwaltschaft auch, trotz Verbots als Geschäftsführer einer GmbH tätig geworden zu sein.

Im Amtsgericht sollte nun ein anderer Fall verhandelt werden. Der Anklage zufolge hatte der Mann nämlich ein hochwertiges Auto für 150 000 Euro verkaufen wollen und die Limousine als einen noch nicht zugelassenen Neuwagen deklariert. Der Käufer hatte zunächst 10 000 Euro und bald darauf noch 45 000 Euro angezahlt. Allerdings bemerkte er, dass das Fahrzeug bereits vier Monate zuvor ausgeliefert worden und schon zugelassen gewesen sei. Nachdem der Schwindel aufgeflogen war, wurden zwar in zwei Raten 60 000 Euro an den Geprellten zurückgezahlt, der aber trotzdem Strafanzeige gegen den Verkäufer des Wagens erstattete.

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Der Anklage nach hatte der Geschäftsmann die Absicht verfolgt, sich betrügerisch einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Ohne direkt auf diesen Vorwurf einzugehen, erklärte der Investor im Prozess, seit einigen Wochen in einer Therapie seine Vergangenheit aufarbeiten zu wollen, und räumte auch ein, nicht immer die richtigen Entscheidungen getroffen zu haben. Dem Gericht versicherte er in seiner kurzen abgelesenen Erklärung, „sich künftig zu ändern“.

Hierbei legte er schriftliche Bestätigungen vor, dass er zum Monatsende alle seine Geschäftsführerfunktionen und Beteiligungen als Gesellschafter an Firmen aufgeben werde. Danach bat der Verteidiger um ein Rechtsgespräch hinter verschlossenen Türen, das ihm auch gewährt wurde. Dann ging es schnell: Das Betrugsverfahren wurde eingestellt angesichts eines noch zu erwartenden Verfahrens am Landgericht München, womit der Geschäftsmann wohl rechnen muss.

In der höheren Instanz wird es um gravierendere Vorwürfe als im Starnberger Amtsgericht gehen. Dorthin war abermals der Zeuge geladen worden, der seinerseits geglaubt hatte, einen neuen Wagen zu kaufen. Aussagen musste der Mann in der Verhandlung aber nicht, die der Angeklagte mit seinem Verteidiger nach der richterlichen Entscheidung recht eilig verließ.

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