Schloss Höhenried:Bräutigam soll Hochzeitsgast Unterschenkel zertrümmert haben

Höhenried Schloss

Das Schloss Höhenried ist bei Brautpaaren beliebt. Doch vor zweieinhalb Jahren wurde dort ein Hochzeitsgast nach einem Streit schwer verletzt.

(Foto: Georgine Treybal)

Das Opfer soll mit dem Ex-Freund seiner Partnerin aneinander geraten sein, als diese den Brautstrauß fing. Das Fest eskaliert.

Von Christian Deussing

Bei einer Hochzeitsfeier im Schloss Höhenried im Juni 2017 soll der Bräutigam einem Gast durch einen wuchtigen Tritt den rechten Unterschenkel zertrümmert haben. Der Gastgeber bestreitet aber im Schmerzensgeldprozess vor dem Münchner Landgericht den Vorwurf und gibt an, den Mann auf der Feier nur von dessen Kontrahenten weggezogen zu haben. Denn er habe diese Prügelei nicht auf seiner Hochzeit dulden können.

Das Opfer bezichtigt dagegen den Bräutigam, ihn von hinten nieder getreten zu haben. Der Gast erlitt einen mehrfachen Unterschenkelbruch und kam sofort in ein Unfallkrankenhaus. Er musste mehrmals operiert werden, ging auf Krücken und war ein halbes Jahr arbeitsunfähig. Der 40-jährige Ingenieur aus Esslingen verklagte deshalb den heute 50 Jahre alten Ehemann und forderte zunächst ein Schmerzensgeld von 80 000 Euro. Am zweiten Verhandlungstermin am Donnerstag bot nun Richterin Stefanie Maull den Parteien an, sich mit 17 500 Euro zu vergleichen. Das lehnen jedoch der Kläger und sein Münchner Anwalt Norman Synek ab und verlangen, dass der Beklagte mindestens 25 000 Euro für die Folgen seiner Attacke zahlen müsse. Die Kammer will nun im Dezember darüber entscheiden.

"Ich denke jeden Tag daran und spüre immer noch stechende Schmerzen im Bein", berichtet das Opfer im Prozess. Seine Zehen und die rechte Fußsohle seien teilweise taub, und wegen der Schwellungen müsse er Thrombosestrümpfe tragen. Erst seit wenigen Monaten gehe es ihm besser, erklärt der Familienvater auf Nachfrage der Richterin.

Sie verweist auf die ihrer Ansicht nach ersichtliche Tendenz in dem Verfahren, dass tatsächlich der Bräutigam den Gast in den Unterschenkel getreten haben könnte.

Ein rechtsmedizinischer Gutachter vermutet, dass mit einem Sprung und massiver Krafteinwirkung von hinten diagonal in den rechten Schenkel getreten worden sei und dieser Angriff zu den Verletzungen geführt hätten. Für den Opferanwalt zeigt das Gutachten, dass der Bräutigam "gelogen und nur Schutzbehauptungen" zu dem Vorfall auf der Hochzeitsfeier von sich gegeben habe. Denn die schweren Verletzungen passten nicht mit dessen Version überein, den Gast von dem auf dem Boden liegenden Kontrahenten "runtergezogen" zu haben. Zudem sind für Anwalt Synek auch die Aussagen von Hochzeitsgästen unglaubwürdig, die keinen Tritt bemerkt haben wollen.

Am ersten Prozesstag hatte der malträtierte Gast berichtet, von dem Ex-Freund seiner Partnerin auf der Hochzeitsfeier mit Gesten provoziert worden zu sein. Derjenige habe ihm auch ein Glas Wein ins Gesicht geschüttet und den Ellenbogen an seine Brust gestoßen. Um ihn in die Schranken zu verweisen, habe er dem Mann Ohrfeigen verpasst, aber ihn nicht verletzt. Gegen Mitternacht soll die Situation an der Tanzfläche zwischen den beiden Gästen eskaliert und die Rauferei losgegangen sein, nachdem die Freundin des Opfers den Brautstrauß gefangen hatte.

Die Ermittlungen gegen den Bräutigam wegen vorsätzlicher Körperverletzung hat die Staatsanwaltschaft eingestellt, wogegen Anwalt Synek Beschwerde eingelegt hat. Denn für den Juristen sei nicht nachvollziehbar, dass auch eine andere Person zugetreten haben könnte. Diese gebe es schlichtweg nicht, betont der Rechtsanwalt. Allerdings wurde gegen seinen Mandanten wegen der Schläge ein Strafbefehl von 60 Tagessätzen verhängt, den jedoch das Opfer nicht akzeptiert. Es wird daher dem Bräutigam in einem weiteren Prozess wieder begegnen.

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