Berg:Was bleibt, ist Trotz

Die Gemeinderäte wollen nicht, dass die Grundstücke in der Kommune bis auf den letzten Zentimeter zugepflastert werden. Sie lehnen deshalb einen Bauantrag mitten im Ort ab - entgegen der Rechtslage

Von Sabine Bader, Berg

Wenn es etwas gibt, was die Berger Gemeinderäte rasend macht, dann ist es die Tatsache, dass Grundstückbesitzer meist nach der Devise handeln: so groß und so hoch wie möglich bauen und so teuer wie möglich verkaufen. Auf der einen Seite ist dies verständlich, schließlich ist der Baugrund im Landkreis Starnberg und gerade in Seenähe besonders teuer und muss schon darum, aus ihrer Sicht, so gut wie möglich vermarktet werden. Auf der anderen Seite ist es der Wunsch der Gemeinderäte, dass Grundstücke nicht maßlos zugepflastert werden. Eine klassische Interessenskollession. Und diese Tatsache hat die Berger Gemeinderäte nun dazu veranlasst, sehenden Auges entgegen der gängigen Rechtslage zu entscheiden.

Der Fall, um den es diesmal geht, ist schnell erzählt: Mitten in Berg möchte ein Bauwerber auf einem 2100 Quadratmeter großen Grundstück vier Doppelhäuser mit einer Größe von je 124 Quadratmetern Grundfläche und insgesamt acht Wohneinheiten bauen. Jede Wohnung soll um die 130 Quadratmeter groß werden. So weit die Fakten. Laut Verwaltung ist das Bauvorhaben rechtlich zulässig, da schon andere Grundstücke in diesem Gebiet dicht bebaut, die Erschließung des Geländes gesichert und die Stellplätze nachgewiesen sind. Sollte der Bauherr nun auch noch das Niederschlagswasser versickern können, stehe der Zustimmung nichts im Wege, urteilt die Bauverwaltung.

Und die Berger Gemeinderäte zweifeln auch nicht an diesem Urteil. "Die Verwaltung hat alles richtig gemacht", sagte Andreas Ammer (QUH), wenngleich er befand: "Wir geben hier unseren Dorfcharakter preis." Und was die Gemeinderäte daran besonders ärgert: Das Recht ist nicht auf ihrer Seite. Denn lehnt die Gemeinde ab, kann das Landratsamt ihr Einvernehmen ersetzen. Und sollte die Kreisbehörde wider Erwarten auch ablehnen, bekommt der Bauherr oft vor Gericht Recht. Der einzige Gewinn für die Gemeinde ist letztlich eine zeitliche Verzögerung.

Für Rupert Steigenberger (Bürgergemeinschaft) ist der neue Antrag der "Katastrophenfall, bei dem wir machtlos sind." Auch ein Bebauungsplan und eine Baumschutzverordnung helfen nach seiner Ansicht nichts. Angesichts der Baumasse könnten die alten Bäume auf dem Areal kaum stehen bleiben. Geholfen hätte laut Steigenberger womöglich ein Bebauungsplan, doch den gibt es für das Wohnviertel bislang nicht. In der Debatte war dann auch von "betonierter Schießscharten-Tiefgarage" (Ammer) die Rede, und davon, dass sicher "kein bezahlbarer Wohnraum" (Robert Schmid, CSU) geschaffen werde. "Wir suchen hier das Ei des Kolumbus", sagte Vize-Bügermeister Andreas Hlavaty (CSU). Und selbst wenn Rathauschef Rupert Monn zu bedenken gab, man wolle doch neuen Wohnraum schaffen, fiel die Entscheidung letztlich gegen das Projekt mit 13 zu drei Stimmen. Jetzt ist das Landratsamt am Zug.

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