AsylpolitikFast 3700 Unterschriften für nigerianische Familie

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Das elfjährige Mädchen und ihr sieben Jahre alter Bruder aus Berg wurden in der Nacht zum 3. Dezember 2025 mit ihrer Mutter abgeschoben.
Das elfjährige Mädchen und ihr sieben Jahre alter Bruder aus Berg wurden in der Nacht zum 3. Dezember 2025 mit ihrer Mutter abgeschoben. (Foto: Fritz Keilmann)
  • Eine alleinerziehende nigerianische Mutter wurde mit ihren zwei Kindern in der Nacht zum 3. Dezember 2025 aus Berg nach Nigeria abgeschoben.
  • Unterstützer haben fast 3700 Unterschriften für eine Petition gesammelt, die eine humanitäre Rückkehr der Familie nach Deutschland fordert.
  • Die Mutter ist laut Helfern schwer an Malaria erkrankt, die Kinder können nicht zur Schule gehen aus Angst vor Entführungen.
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Die 41-jährige Mutter ist mit ihren zwei Kindern in einer nächtlichen Aktion Anfang Dezember aus Berg abgeschoben worden. Helfer fordern in einer Petition die rechtliche Überprüfung und die Rückkehr der Familie.

Von Christian Deussing, Berg

Die Unterstützer der alleinerziehenden Mutter und ihrer zwei Kinder, die in der Nacht des 3. Dezember 2025 in ihrer Asylunterkunft in Berg von der Polizei aufgesucht und nach Nigeria abgeschoben wurden, haben für eine Online-Petition fast 3700 Unterschriften gesammelt. Die Helfer fordern, eine humanitäre Rückkehr der Familie Osayande nach Deutschland zu ermöglichen, da auch das Kindeswohl in Nigeria „akut gefährdet“ sei. Es wird hierbei auf die europäische Menschenrechtskommission verwiesen. Die Unterstützer wollen jetzt auch über einen Anwalt prüfen lassen, ob die „unwürdige Abschiebung“ rechtswidrig gewesen sein könnte.

Bei dem nächtlichen Zugriff im Asylbewerberheim war die 41-jährige Mutter in Panik aus dem Fenster im ersten Stock gesprungen, wobei sich die Frau an der Hüfte und am linken Fuß verletzt haben soll. Sie war im Starnberger Krankenhaus behandelt, aber noch in derselben Nacht zum Münchner Flughafen gebracht worden. Laut Polizei sei die Nigerianerin flugtauglich gewesen. Auch das bezweifeln die Unterstützer der Flüchtlingsfamilie.

Zu denen gehört Alina Stroiu, die weiterhin übers Handy Kontakt zu der abgeschobenen Familie hält. „Wir sind in großer Sorge“, sagt sie und berichtet davon, dass die Mutter schwer an Malaria erkrankt sei und in Benin-City nur notdürftig versorgt werde. Die beiden Kinder – eine elfjährige Tochter und ein siebenjähriger Sohn – könnten nicht zur Schule gehen, erzählt Stroiu. Die Mutter traue sich aus Angst nicht, ihre Kinder aus dem Haus zu lassen. Denn es komme in dem von Terror geprägten Land immer wieder wegen der weitverbreiteten Bandenkriminalität zu Entführungen, selbst auf dem Weg zur Schule oder aus dem Unterricht heraus.

Die Unterstützer, zu denen auch die Grünen-Gemeinderätin Verena Machnik vom Helferkreis Asyl und Integration in Berg zählt, weisen darauf hin, dass Nigeria über kein staatliches Auffangsystem verfüge, das Kinder schütze. Überdies seien Frauen vor allem in der Millionenstadt Benin-City durch Gewalt bedroht. Die abgeschobene Mutter hat Alina Stroiu Videos und Fotos von ihrem linken Fuß gesendet. Er sei blau und habe eine offene infizierte Wunde, berichtet die Helferin. Das seien wohl die Folgen des Sturzes aus dem Fenster.

Das Schicksal der Familie berührt viele Menschen in der Region. An einer Solidaritätsaktion am 9. Dezember vergangenen Jahres in Berg protestierten hundert Teilnehmer gegen die „fragwürdige Abschiebung“ und setzten ein klares Zeichen für Menschlichkeit. Sie zeigten sich empört und fassungslos, zumal die Kinder bestens integriert waren und noch nie in Nigeria gewesen sind. Das Mädchen wurde in Italien und ihr jüngerer Bruder in Deutschland geboren, sie gingen in Starnberg und Aufkirchen zur Schule und nahmen an Integrationsprojekten teil.

Bei der Demo in Berg protestieren etwa hundert Teilnehmer gegen die Abschiebung.
Bei der Demo in Berg protestieren etwa hundert Teilnehmer gegen die Abschiebung. (Foto: Nila Thiel)

Nach der Abschiebung stellte die Regierung von Oberbayern klar, dass die Familie nach drei abgelehnten Asylanträgen und einer abgewiesenen Klage „vollziehbar ausreisepflichtig“ gewesen, der mehrfachen Aufforderung aber nicht nachgekommen sei.

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