Berg/Schäftlarn:Juristischer Teilerfolg für Berg

Richter halten Schäftlarner Klagen gegen die Windräder für unzulässig

Von Sabine Bader, Berg/Schäftlarn

Die Gemeinde Berg kann sich freuen: Sie kann bei ihren Windkraftplänen juristisch gleich zwei Teilerfolge verbuchen. So hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München den für den kommenden Donnerstag anberaumten Ortstermin in den Wadlhauser Gräben überraschend abgesagt. Die Gemeinde Schäftlarn hatte gegen die Berger Pläne Normenkontrollklage erhoben, weil sie den Teilflächennutzungsplan der Nachbarn für unwirksam hält. Doch "nach vorläufiger Einschätzung des Senats sind die Normenkontrollanträge unzulässig", teilte der Verwaltungsgerichtshof jetzt mit. Der Verhandlungstermin ist am 10. März. Bergs Bürgermeister Rupert Monn wertet dies als Teilerfolg. "Zunächst ist da natürlich die Absage eines Ortstermins. Ich bin aber zuversichtlich, dass der Senat bei seiner bisherigen Haltung bleibt, und die Normenkontrolle für unzulässig erklärt." Und Monn weiter: "Im übrigen würde eine Aufhebung des Teilflächennutzungsplanes die Genehmigung der Windräder nicht aushebeln."

Doch das ist nicht der einzige Grund, warum sich die Berger freuen. Auch in Sachen Baugenehmigungen kann die Gemeinde einen Teilerfolg verbuchen. Bekanntlich klagen die Schäftlarner auch gegen die Baugenehmigung der vier jeweils 200 Meter hohen Windräder. Im Normalfall hat solch eine Klage aufschiebende Wirkung. Das heißt im Klartext: Die Berger dürften dann weder mit dem Bau der umstrittenen Anlagen beginnen, noch mit den Vorarbeiten wie dem Roden von Waldflächen.

Das wollte die Gemeinde Berg nicht hinnehmen und hat beim Landratsamt Starnberg beantragt, die aufschiebende Wirkung auszusetzen und den Sofortvollzug anzuordnen. Dem ist die Kreisbehörde nachgekommen und die Rodungsarbeiten in den Wadlhauser Gräben begannen. Das wiederum rief die Windradgegner in Schäftlarn erneut auf den Plan und sie beantragten beim Verwaltungsgericht München die aufschiebende Wirkung wieder herzustellen. Das sehen die Verwaltungsrichter anders: Sie halten das Vorgehen der Berger und des Landratsamts Starnberg in dieser Sache für korrekt und lehnen jetzt den Antrag der Schäftlarner ab. Ihre Haltung begründen die Richter unter anderem mit dem Verweis darauf, dass voraussichtlich auch die Klage der Gegner gegen den immissionsschutzrechtlichen Bescheid erfolglos sein wird

"Ich habe nichts anderes erwartet, weil wir akribisch das abgearbeitete haben, was rechtlich zulässig ist", sagte Landrat Karl Roth. Genauso sieht es auch Monn: "Die Haltung der Verwaltungsrichter bestätigt uns, dass wir völlig korrekt vorgegangen sind und sich der Aufwand für Prüfungen und Gutachten gelohnt hat."

In Schäftlarn hingegen ist die Stimmung erwartungsgemäß schlechter. Bürgermeister Matthias Ruhdorfer ist enttäuscht. "Wir werden Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einlegen", kündigte er an. Das nicht über Inhalte entschieden werde, sondern aufgrund von Formalitäten, "finde ich der Sache nicht angemessen", sagte er.

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