Jahresrückblick 2024Jens Lehmann und die Justiz

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Der ehemalige Fußballlprofi Jens Lehmann muss sich Ende September vor dem Landgericht München II verantworten.
Der ehemalige Fußballlprofi Jens Lehmann muss sich Ende September vor dem Landgericht München II verantworten. (Foto: Robert Haas)

Der ehemalige Fußball-Nationaltorwart steht im September wegen seiner Kettensäge-Attacke auf die Garage seines Nachbarn erneut vor Gericht.

Von Linus Freymark, Berg

Er nimmt das Urteil ohne jede Regung auf. Kein Lächeln. Kein ungläubiges Kopfschütteln. Keine Regung. Das Gericht hat den früheren Nationaltorwart soeben wegen Sachbeschädigung und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 900 Euro. 135 000 Euro muss Lehmann also insgesamt zahlen. 

Der Richterspruch von jenem 27. September spart dem Ex-Profi viel Geld. Neun Monate zuvor hat ihn das Amtsgericht Starnberg noch zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen à 2000 Euro, also insgesamt 420 000 Euro, verurteilt. Durch die Berufung ist der WM-Held von 2006 also um einen Großteil der Strafe herumgekommen.

Lehmann hat sich in der Neuauflage des „Kettensägen-Prozesses“ vor dem Landgericht München II ganz anders präsentiert als bei der ersten Verhandlung in Starnberg. Damals sprach er von „Rufmord“ und „Verleumdung“. Im Berufungsverfahren sagt Lehmann nichts. Nicht einmal seine persönlichen Daten bestätigt er mit einem „Ja“, er nickt nur, als der Richter ihn fragt, ob die Angaben stimmen. Im Vorfeld der Verhandlung haben sich Lehmann und sein Verteidiger auf einen Deal verständigt. Lehmann räumt die Vorwürfe, derentwegen er letztendlich verurteilt wird, ein. Die Strafe fällt im Gegenzug deutlich geringer aus. Die Sache mit der Kettensäge ist für die Justiz damit erledigt.

Zur Erinnerung: Lehmann hatte im Sommer 2022 den Dachbalken an der Garage seines Nachbarn mit einer Kettensäge bearbeitet, weil ihn das Gebäude störte. Und dann waren da noch die Parkgebühren am Flughafen: Die soll Lehmann geprellt haben, indem er laut Gericht „Stoßstange an Stoßstange“ hinter einem vorausfahrenden Auto durch die Schranke gefahren war, ohne sein Parkticket zu bezahlen. Der Vorwurf der Beleidigung – Lehmann soll einer Polizistin eine „Fehlschaltung im Gehirn“ attestiert haben – spielt für das Urteil von München anders als beim Prozess in Starnberg keine Rolle mehr.

Für die Justiz und den ehemaligen Fußballprofi endet damit ein Prozess, der ein immenses Medieninteresse nach sich gezogen hat. Kurz vor der Verhandlung vor dem Landgericht hat sich Lehmann übrigens den nächsten Fehltritt erlaubt: Die Polizei zog ihn nach einem Besuch auf dem Oktoberfest aus dem Verkehr, Lehmann soll alkoholisiert am Steuer gesessen haben. Der Staatsanwalt schließt daraus, dass sich Lehmann nach wie vor „im unteren Bereich der Strafbarkeit“ nicht an gesetzliche Vorgaben halte. Womöglich beschäftigt sich die Justiz also bald wieder mit dem einstigen Elfmeterkiller.

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