Berg:Hecken müssen gestutzt werden

Verwaltungsgericht stärkt der Gemeinde im Prozess gegen zwei Anwohner den Rücken

Die Frau mit dem Kinderwagen muss auf die Straße ausweichen, der Schneepflug kommt nicht durch und die Müllabfuhr auch nicht - und warum? Weil Grundeigentümer ihre Hecken wild in Straßen und Gehwege wuchern lassen. Natürlich sind sie laut Straßenverkehrsordnung dazu verpflicht, regelmäßig zur Heckenschere zu greifen. Was aber tun, wenn dies nicht passiert und sich die Beschwerden im Rathaus häufen. "Grundeigentümer sind uns regelrecht auf der Nase herumgetanzt", erzählt Bergs Bürgermeister Rupert Monn in der Sitzung des Gemeinderats. Er berichtet in diesem Zusammenhang von einem Urteil mit dem das Verwaltungsgericht München der Gemeinde jetzt diesbezüglich den Rücken gestärkt hat.

Das Rathaus hatte nämlich im November Bescheide an einige Grundeigentümer im Gemeindegebiet verschickt, weil deren Hecken besonders weit in den Straßenraum hineinreichten. Darin drohte die Kommune den Bürgern ein Zwangsgeld an, falls diese ihren Hecken nicht selbst zu Leibe rückten und der Bauhof sie zurückschneiden müsse. Zwei der Eigentümer wollten nicht einlenken und zogen gleich vor Gericht. Die Richter haben der Gemeinde jetzt grundsätzlich recht gegeben und den Klägern Vergleichsvorschläge gemacht. Danach soll nun einer von ihnen seine Hecke zurückschneiden und der andere ganz entfernen und neu pflanzen. "Jetzt sind wir auf der sicheren Seite", jubilierte Rathauschef Monn. Die Grundstückeigentümer müssen sich indes beeilen. Denn von 1. März bis 30. September darf man Hecken nicht mehr schneiden - aus Gründen des Naturschutzes.

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