Berg:Ein Bad im Löschwasser

Hausherr baut in Berg Pool und Terrasse schwarz

Von Christian Deussing, Berg

Hinter dem hohen Einfahrtstor befindet sich ein mondänes Anwesen mit einer erweiterten Tiefgarage, zwei Terrassen und einem neun mal sechs Meter großer Swimmingpool - der eigentlich ein Löschwasserbecken sein soll. Das Problem: Diese Bauten eines prominenten Hausherrn in der Gemeinde Berg waren nicht genehmigt, weil sie laut Starnberger Landratsamt zu groß dimensioniert sind, gegen den Bebauungsplan verstoßen und in die Grünflächen eingreifen. Zudem stünden eine Terrasse und der Pool nicht im Einklang mit dem denkmalgeschützten Wohngebäude. Die Kreisbehörde forderte deshalb den Eigentümer dazu auf, die Schwarzbauten zu beseitigen. Doch gegen diese Anordnung wehrt sich der 44-jährige Berger mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht München, das jetzt das weitläufige Grundstück näher unter die Lupe nahm.

Er sehe erhebliche Probleme, zumindest bei der Terrasse und beim Löschwasserbecken, da sie nicht dem Bebauungsplan entsprechen, befand der Vorsitzende Richter, Johann Oswald, nach dem Rundgang. In den Fokus der Juristen geriet vor allem das Schwimmbecken, das zunächst als Zisterne für den Brandschutz deklariert worden sein soll. Der Anwalt des Klägers, Frank Häberer, erklärte, dass ein Gutachten ein ausreichendes Löschwasserreservoir auf dem großen Grundstück für notwendig erachte. Zudem habe vor Jahren auch die Kreisbrandinspektion den erhöhten Bedarf an Löschwasser auf dem Areal erkannt. Es sei alles "kommuniziert" worden, sagte der 44-jährige Hausherr und verwahrte sich gegen den Eindruck, er habe "frei nach Schnauze und aus Jux und Dollerei" seine Bauten realisiert. Er räumte aber ein, sie zu früh umgesetzt zu haben.

Um den Pool, der nicht einsehbar sei und keinen Nachbarn stören würde, noch zu retten, hatten der Eigentümer und sein Fachanwalt den Behörden schon vorgeschlagen, im Ernstfall auch Löschwasser aus dem Becken für die benachbarten Villen zur Verfügung zu stellen. Doch diese Offerte hatte bei den Behörden keine Chance.

Relevant sei der gültige Bebauungsplan, erklärte Rupert Biber, Baujurist beim Landratsamt, da gebe es "keinen Spielraum". Zudem sei vor zwei Jahren bereits die öffentliche Löschwasserversorgung in dem Wohngebiet von der Gemeinde als ausreichend angesehen worden, betonte Biber beim Ortstermin. Doch nun bot Anwalt Häberer dem Gericht und der Kreisbehörde einen Vergleich an: Sein Mandant würde die Terrasse und das Löschwasserbecken beseitigen, wenn sich das Landratsamt verpflichte, die beantragten "Technikräume" nachträglich zu genehmigen. Darüber will nun die Starnberger Kreisbehörde einige Zeit nachdenken.

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