Die Landhausvilla am Kapellenweg 1 zählt zu den schönsten Gebäuden in der Berger Ortsmitte. Ungut nur: Man bekommt sie kaum zu Gesicht. Denn sie liegt hinter einem blickdichten Bretterzaun und hohen Bäumen verborgen. Am Zaun selbst prangt in Richtung Straße ein gelbes Transparent mit der Aufschrift „zu verkaufen“. Wählt man die dort angegebene Handynummer, meldet sich eine Mailbox ohne Namensnennung.
Zurückgerufen wird man dann von einem Herrn, der angibt, das Anwesen für einen Freund zu veräußern, dessen Namen er allerdings nicht nennen möchte. Die essenziellen Daten zum geplanten Verkauf des Anwesens, seien auf „Immoscout24“ ersichtlich, so die telefonische Auskunft des Mannes.
Dort erfährt man dann Näheres zum geplanten Grundstücksdeal und wird zu einem virtuellen Rundgang durch das historische Gebäude und dessen Gartenanlage eingeladen. Das Haus mit seinen gut 200 Quadratmetern Wohnfläche ist zweigeschossig mit ausgebautem Dachgeschoss und mehreren Kachel- und Schwedenöfen. Es weist ein flaches Satteldach mit Zwerchgiebel auf, wie dies in der Maximilianszeit, während der das Gebäude um 1860 errichtet wurde, gängig war.
Das Video selbst ist aufschlussreich. Ihm ist zu entnehmen, dass die acht Zimmer mit ihren Holzböden und den zwei Bädern frisch renoviert sind. Interessenten bekommen im Film den Garten des Anwesens mit seinen dunkelgrünen Fensterläden, den Terrassen, dem alten Baumbestand und dem Gartenhaus zu Gesicht. Das Grundstück umfasst etwas mehr als 1000 Quadratmeter. Angeboten wird die Immobilie im Netz für 2,35 Millionen Euro.
Ungeachtet der Verkaufspläne des neuen Eigentümers hat der hohe, blickdichte Zaun die Behörden auf den Plan gerufen. Das Starnberger Landratsamt hat darum Mitte dieses Jahres eine formelle Beseitigungsanordnung für den Zaun erlassen. Der Eigentümer klagt dagegen, hat das Corpus Delicti aber dennoch Ende September ein Stück weit gestutzt. Allerdings nicht genug, wie in der jüngsten Sitzung des Berger Gemeinderats am Dienstagabend deutlich wurde.
Denn laut Bürgermeister Rupert Steigenberger (BG) gilt die Beseitigungsanordnung der Starnberger Kreisbehörde weiterhin. Im Klartext bedeutet dies: Der Zaun ist nicht nur weiterhin zu hoch, sondern auch zu dicht. Denn die Berger Einfriedungssatzung lässt nur Zäune bis zu einer Höhe von 1,30 Metern zu – und keine Bretterwände.
Mit Unverständnis reagiert darum auch Rathauschef Steigenberger auf die ganze Aktion des Grundeigentümers. „Wenn man sich schon die Mühe macht, den Zaun herunterzuschneiden, dann macht man es doch gleich auf das geforderte Maß und nimmt jede zweite Latte heraus. Dann wäre alles in Butter“, sagt er. Stattdessen koste das Ganze den Eigentümer jetzt doppelt Geld. Steigenberger: „Mir leuchtet solch ein Vorgehen einfach nicht ein.“
Das Prozedere wird wohl Folgendes sein: Da der neue Eigentümer gegen den Bescheid des Landratsamts Klage eingelegt hat, hat dies eine aufschiebende Wirkung. Das heißt: Erst muss das Gericht über die Klage entscheiden, bevor das Corpus Delicti gegebenenfalls beseitigt werden kann.