Amtsgericht Starnberg:Freispruch für den Hundehalter

Amtsgericht Starnberg: Ein Streit unter Hundehaltern beschäftigte das Starnberger Amtsgericht.

Ein Streit unter Hundehaltern beschäftigte das Starnberger Amtsgericht.

(Foto: Georgine Treybal)

Einem 62-jährigen Mann ist nicht nachzuweisen, dass er eine Frau aus Berg beim Gassigehen bedroht hat.

Von Christian Deussing, Berg

Ein 62 Jahre alter Hundehalter soll im Juli vergangenen Jahres eine Spaziergängerin in Aufkirchen beleidigt und gedroht haben, sie und ihren siebenjährigen Sohn zu schlagen. Die Frau war mit der kleinen Tochter im Kinderwagen und ihrer läufigen Hündin unterwegs, als die beiden Hunde des Mannes sie zunächst bedrängt haben sollen. Nach dem Vorfall erstattete die 40-jährige Bergerin Anzeige gegen den Hundebesitzer, der daraufhin einen Strafbefehl von 1200 Euro erhielt, den er jedoch nicht akzeptierte. "In dubio pro reo" wurde der Mann am Dienstag vor dem Amtsgericht Starnberg nun freigesprochen.

Dessen Ehefrau hat am zweiten Prozesstag ausgesagt, dass ihre beiden Hunde damals unbemerkt ohne Halsband und Leine aus dem Haus auf die Straße gelaufen seien - vermutlich, um mit dem Hund der Spaziergängerin zu spielen. Allerdings habe die Frau sehr aufgeregt gestikuliert, geschrien und total überfordert gewirkt, berichtete die Zeugin. Sie habe die Mutter dann aufgefordert, einfach weiterzugehen. "Sie hat sich der Situation nicht angemessen verhalten", sagte die 61-jährige Zeugin und betonte auf Nachfrage der Richterin: "Ich habe nichts von angedrohten Schlägen gehört. Dafür gab es schlicht und ergreifend gar keinen Anlass."

Die Staatsanwältin hielt die Aussagen der 61-Jährigen für glaubwürdig und sah den Vorwurf der Bedrohung als nicht erwiesen an. Letztlich stünde hier Aussage gegen Aussage, daher müsse man in diesem Fall im Zweifel für den Angeklagten entscheiden. Gleichwohl habe es aber auf der Straße einen Tumult mit "erhitzten Gemütern" gegeben, erklärte die Anklägerin.

Die Verteidigerin verwies auf Unstimmigkeiten in den Aussagen der angeblich bedrohten Spaziergängerin, die seinerzeit bei der Polizei und später im Prozess nicht die richtigen Namen der beiden Hunde ihres Mandanten angegeben habe. Die Anwältin hielt überdies fest, dass er "nie in seinem Leben eine Bedrohung ausgesprochen" habe.

Die Frau sei aufgebracht und eventuell überfordert gewesen, sagt die Richterin

Die Widersprüche und zudem unklare Angaben zur genauen Örtlichkeit des Vorfalls veranlassten das Gericht schließlich, den Angeklagten freizusprechen. Die Frau, die sich in der Situation mit ihren beiden Kindern gegenüber dem Mann und seinen zwei Hunden bedroht gefühlt hatte, sei aufgebracht und eventuell in dem Moment überfordert gewesen, befand die Richterin. Aber es sei in diesem Fall eben nicht nachzuweisen, dass der Mann die Bergerin auf ihrem Weg auch beleidigt und bedroht haben könnte.

Noch am ersten Prozesstag hatte das Gericht dem Angeklagten nahe gelegt, den Strafbefehl anzunehmen. Doch das lehnte der Hundebesitzer weiterhin ab, weil er sich zu Unrecht bezichtigt fühlte.

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