Süddeutsche Zeitung

Bayerisches Verwaltungsgericht:Gericht weist Unterbräu-Klage ab

Der Gasthof "Unterbräu" hat keinen rechtlichen Anspruch auf Sonderparkausweise für seine Übernachtungsgäste. Das Bayerische Verwaltungsgericht hat kürzlich erwartungsgemäß dieses Ansinnen der Wirtsleute Anna und Martin Brink zurückgewiesen, eine Urteilsbegründung liegt aber noch nicht vor. Die Brinks hatten mit ihrer Klage darauf abgezielt, die jahrelang von der Gemeinde Dießen ausgeübte Praxis fortzusetzen, kostenlos Blanko-Parkgenehmigungen in unbegrenzter Zahl auszuhändigen. Damit konnten die Hotelbesucher in der verkehrsberuhigten Mühlstraße und auf dem Untermüllerplatz ohne zeitliche Begrenzung parken. Nach der Umgestaltung der Mühlstraße hatte der Gemeinderat jedoch einstimmig beschlossen, die Ausnahmegenehmigungen auf drei Stunden am An- und Abreisetag zu beschränken. Diese Regelung ging den Unterbräu-Wirten freilich nicht weit genug.

Bereits bei der öffentlichen Anhörung Anfang November hatte die 23. Kammer des Verwaltungsgerichts verdeutlicht, dass die Untätigkeitsklage der Brinks wenig Aussicht auf Erfolg habe. Richter Dietmar Wolff hielt derartige Sonderparkausweise nicht für rechtskonform, weil Ausnahmegenehmigungen allenfalls für namentlich bekannten Personen auf wenigen ausgeschilderten Stellplätzen ausgestellt werden könnten. Ein von Wolf angeregtes Mediationsverfahren zwischen den Parteien hatte der Dießener Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung abgelehnt - vor allem weil eine Privilegierung des Unterbräus gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoße. Der Streit um die Sonderparkausweise war der Auslöser dafür, dass Martin Brink sein Gemeinderatsmandat aufgab.

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Quelle:
SZ vom 07.01.2019 / arm
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