Bezahlbarer Wohnraum ist knapp, Bauen ist teuer und erfordert langwierige Verfahren. Bundesweit fehlen nach Angaben des Pestel-Instituts derzeit rund 1,4 Millionen Wohnungen, vor allem in Metropolen und Zuzugsgebieten. Den Mangel beheben soll der „Bauturbo“ – eine Änderung des Baugesetzbuchs, die der Bundestag mit dem Paragrafen 246 e BauGB im Oktober 2025 als zeitlich bis Ende 2030 begrenzte Experimentierklausel beschlossen hat. Das Gesetz soll den Bau von Wohnraum erleichtern und beschleunigen, ohne dabei die kommunale Planungshoheit oder Rechte der Nachbarn unangemessen zu beeinträchtigen. Es ermöglicht Abweichungen von bisher geltenden Regelungen, von der Baunutzungsordnung bis hin zu städtebaulichen Satzungen. Die komplexe Materie stellt potenzielle Bauherren ebenso wie Ämter und Behörden vor Herausforderungen. Doch welche Möglichkeiten eröffnet die Neuregelung, welche Chancen und Risiken birgt sie?
Bezahlbarer Wohnraum„Das eigentliche Problem löst der Bauturbo nicht“
Lesezeit: 7 Min.

Die bis 2030 befristete Erweiterung im Baugesetz soll schnellere und verkürzte Genehmigungsverfahren im Kampf gegen die Wohnungsnot ermöglichen. Doch eine schnelle Lösung des Problems wird es damit nicht geben, meint der Starnberger Rechtsanwalt und Baurecht-Experte Jürgen Busse.
Interview von Peter Haacke, Starnberg
