Badesaison:Hundeverbot in Erholungsgebieten

Das schöne Wetter zieht wieder vermehrt Sonnenhungrige und auch die ersten Badegäste an die Seen. Aber nicht alle Besucher dürfen in die Erholungsgebiete. Das Landratsamt Starnberg macht auch dieses Jahr wieder darauf aufmerksam, dass das Mitnehmen von Hunden in den Erholungsgebieten während der Badesaison nicht erlaubt ist. Das Verbot gilt bis zum 15. September.

Hunde sind in den Sommermonaten nicht erlaubt in den Erholungsgebieten Kempfenhausen am Starnberger See, Oberndorf am Wörthsee, Wartaweil am Ammersee sowie dem Gelände Pilsensee-Ost. Hunde dürfen in den Erholungsgebieten auch nicht an der Leine mitgenommen werden. Ausgenommen von dieser Regelung ist seit 2018 der Rieder Wald am Ammersee. Für dieses Gebiet wird dennoch empfohlen, die Hunde zum Schutz der Wildtiere angeleint zu lassen. "Damit die Erholungsgebiete auch weiterhin ihrem Namen gerecht werden können, möchten wir darauf hinweisen, dass das Grillen nicht erlaubt ist. Besucher bitten wir auch um Verständnis dafür, auf die Fütterung von Wasservögeln zu verzichten", so Sieglinde Schlepp von der Unteren Naturschutzbehörde. Um die Ordnung in den Erholungsgebieten zu gewährleisten, wird ein Sicherheitsdienst in diesem Sommer wieder kontrollieren. Das Aufsichtspersonal kann bei Verstößen gegen die Benutzungssatzung Personen von den Erholungsgebieten verweisen. Außerdem kann ein Bußgeld erhoben werden.

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