Autofahren unter Cannabiseinfluss:Grundsätzliche Bedeutung

Führerscheinentzug wegen Drogen: Bundesverwaltungsgericht soll entscheiden

Muss ein Autofahrer, der unter Cannabiseinfluss steht und sich dennoch ans Steuer setzt, mit Führerscheinentzug rechnen? Mit dieser Frage wird sich nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigen. Der Freistaat Bayern hat Revision gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) vom April einlegt. Der VGH hatte eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts München vom 21. November 2016 aufgehoben, das dem Landratsamt Starnberg in punkto Führerscheinentzug recht gegeben hatte. Zu Grunde lag ein Fall eines jungen Autofahrers, der sich unter Drogeneinfluss ans Steuer gesetzt hatte - und erwischt worden war. Die Kreisbehörde hatte dies mit einer Geldbuße von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot geahndet. Dagegen klagte der junge Mann. Die Entziehung der Fahrerlaubnis hatte das Landratsamt damit begründet, dass der Kläger, der gelegentlich Cannabis konsumiert hatte, zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet sei, weil er den Konsum von Cannabis vom Führen eines Kraftfahrzeugs nicht trennen könne. Eine medizinisch-psychologische Untersuchung oder sonstige weitere Aufklärungsmaßnahmen erfolgten aber nicht. Der VGH bemängelte dies, da sich aus dem Wortlaut als auch aus der Entstehungsgeschichte der einschlägigen Bestimmungen der Fahrerlaubnis-Verordnung ergebe, dass das Landratsamt zuerst darüber hätte entscheiden müssen, ob eine medizinisch-psychologische Untersuchung des Klägers angeordnet werde. Allerdings ließ der VGH eine Revision gegen sein Urteil wegen grundsätzlicher Bedeutung zu.

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