Süddeutsche Zeitung

Aus für Bürgerbegehren:Die Reaktionen auf das Tunnel-Urteil

Die Starnberger werden vorerst nicht über den Bau entscheiden, Spatenstich soll im Juli sein. Bürgermeisterin Eva John spricht von einem "rabenschwarzen Tag", die Stadtratsmehrheit der Befürworter sieht sich bestätigt.

Von David Costanzo und Peter Haacke

Am Ende besiegelt das Wörtchen "alles" das Urteil über das Bürgerbegehren der Tunnel-Gegner. Sie wollten den Starnbergern nahelegen, dass die Stadt "alles unternimmt", um den Bau noch zu stoppen. Diese Formulierung führe die Bürger jedoch in die Irre, urteilt das Verwaltungsgericht, weil die Stadt nichts mehr gegen die Röhre unternehmen könne, außer einen Brief nach Berlin schreiben. Die siebte Kammer hat das Bürgerbegehren darum als unzulässig abgewiesen. Die Starnberger werden zumindest vorerst nicht über den Bau entscheiden. Der Spatenstich ist für Ende Juli geplant.

Für die Tunnel-Gegner beginnt ein Wettlauf mit der Zeit. Ihr Anwalt Johannes Mohr geht davon aus, dass die Kläger in Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof gehen wollen. Es kann allerdings Monate dauern, bis überhaupt feststeht, ob es zu einer Neuauflage des Verfahrens kommt - Ausgang ungewiss. Eine weitere Option für die Tunnel-Gegner könnte ein neues Bürgerbegehren mit einer Formulierung sein, die dem Verwaltungsgericht standhält. Die Kammer hat die Hürden für einen Entscheid zwar sehr hoch geschraubt, aber nicht ein für allemal ausgeschlossen.

Dennoch spricht Bürgermeisterin Eva John, die als Tunnel-Gegnerin in den Wahlkampf gezogen war, von einem "rabenschwarzen Tag" für die Starnberger, weil ihnen Mitbestimmung verwehrt werde. WPS-Stadtrat Klaus Huber, der als Vorsitzender der Initiative "Pro Umfahrung, contra Amtstunnel" als einer von drei Klägern auftritt, sagt: "Es ist ein schlechter Tag für Starnberg und die Bürger, weil sie nicht über das Jahrhundertbauwerk abstimmen dürfen." Die Tunnel-Befürworter im Stadtrat sehen sich dagegen bestätigt. Eine Mehrheit hatte die Unterschriftensammlung mit dem Titel "Kein Tunnel in Starnberg" im Juli vergangenen Jahres als zu vage mehrheitlich abgelehnt.

Die Initiatoren wollen den Bürgern folgende Frage zur Abstimmung stellen: "Sind Sie dafür, dass die Stadt Starnberg alles unternimmt, damit der planfestgestellte B2-Tunnel in unserer Stadt nicht gebaut wird?" Diese Frage erweckt nach Ansicht der Richter fälschlicherweise den Eindruck, dass die Stadt noch über ganz konkrete Handlungsoptionen gegen den Bau verfügt. Tatsächlich könne die Stadt im Wesentlichen nur noch politische Appelle an den Bund richten, der für die Finanzierung und den Bau des B2-Entlastungstunnels zuständig ist.

Solche allgemeinen Aufforderungen könnten aber nicht Gegenstand eines Bürgerbegehrens sein, urteilen die Richter, da mit ihnen keine entscheidenden Weichenstellungen verbunden seien. Im Ergebnis vermittelt die Fragestellung dem Bürger nach Ansicht des Gerichts ein unzutreffendes und unvollständiges Bild.

Die vollständige Begründung legt das Verwaltungsgericht in den nächsten Wochen vor. Gegner-Anwalt Mohr erneuert seine Argumentation aus der mündlichen Verhandlung. Verkehrsminister Alexander Dobrindt und Innenminister Joachim Herrmann (beide CSU) hätten den Starnbergern ein Mitspracherecht zugestanden. Allerdings muss offen bleiben, ob Berlin sich noch umstimmen lassen würde. Anfragen an das Bundesverkehrsministerium und den designierten Minister Andreas Scheuer (CSU) laufen derzeit ins Leere.

Tunnel-Befürworter und CSU-Stadtrat Stefan Frey sieht in der Entscheidung eine Bestätigung der rechtlichen Bewertung im Stadtrat. Das Begehren habe dem Bürger eine Entscheidungsmöglichkeit suggeriert, die er letztlich nicht mehr hatte. "Damit sind nun die stadtpolitischen Diskussionen zumindest rechtlich beendet."

Bei der UWG hinterlässt der Vorgang einen "faden Beigeschmack" aufgrund des "unwürdige Verhaltens" von Bürgermeisterin John in der mündlichen Verhandlung am Mittwoch. "Sie hat offen für die Gegenseite argumentiert, obwohl es ihre Aufgabe gewesen wäre, die vom Stadtrat beschlossene Position der Stadt zu vertreten und zu verteidigen", erklärt UWG-Stadtrat Patrick Janik.

Angelika Kammerl (Parteifreie) sieht darin sogar eine "eklatante Pflichtverletzung" und einen "Beweis für ihre subjektive Rechtsauffassung". Die Forderung, "alles zu unternehmen" gegen den Tunnel, sei eine beinahe "unsittliche" Aufforderung, die nur gezeigt habe, dass die Bürgerinitiative den Boden der demokratischen Grundordnung verlassen und ein Problem mit demokratischen Mehrheitsentscheidungen hat. Martina Neubauer (Grüne) bezeichnete das Verhalten von John als "skandalös", da sie "gegen die Interessen der Stadt Starnberg agiert".

Zwiespältig ist das Echo bei der Bürgerliste. Stadträtin Angelika Wahmke erkennt im Richterspruch auch eine Bestätigung des Doppelbeschlusses vom Februar 2017 ("Tunnel bauen, Umfahrung planen") und hofft nun darauf, dass nach dem jahrzehntelangen Streit eine "zukunftsfähige Lösung für die gesamte Bürgerschaft" auf den Weg gebracht wird. Fraktionschef Michael Mignoli bezeichnete das Urteil dagegen als herbe, aber absehbare Niederlage. Schuld daran sei der Faktor Zeit. Mignoli sagt: "Die Politik, im Übrigen auch die Bürgerinitiative gegen den Tunnel, hat schon seit Jahren, spätestens seit der letzten Wahl, versäumt, den Bürgerwillen durch ein Bürgerbegehren abzufragen."

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SZ vom 09.03.2018
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