Ein neuer Maibaum ziert seit wenigen Tagen den Tutzinger-Hof-Platz in Starnberg. In die allgemeine Freude über das neue weiß-blaue Stangerl mischte sich bei einigen Besuchern der traditionellen Maifeier aber auch Irritation. Grund: Vor der Gaststätte "Wirtshaus Starnberg im Tutzinger Hof" stehen anstelle der bisherigen weißen Sonnenschirme nun schwarze Markisen auf der Terrasse, die dem gesamten Ensemble des historischen Platzes einen etwas befremdlichen Charakter verleihen. Die Kommentare in den einschlägigen sozialen Netzen überschlugen sich jedenfalls zunächst: Die meisten Kritiker konnten dem neuen Wetterschutz kaum etwas Positives abgewinnen. Doch abgesehen von Ästhetik und baurechtlichen Aspekten drängt sich nun die Frage auf, ob die neuen Markisen auch denkmalrechtlichen Vorschriften entsprechen, denn der Tutzinger Hof ist ein Gebäudedenkmal. Die Stadt fühlt sich nicht zuständig, das Landratsamt lässt den Vorgang vom Landesamt für Denkmalschutz prüfen.
Auch einige Starnberger Stadträtinnen wie Martina Neubauer oder Annette von Czettritz (beide Grüne) trieb die Frage um, ob derartig große und farblich eher trist wirkende Schirme vor einer Stadtbild prägenden Fassade überhaupt erlaubt seien. Aus baurechtlicher Sicht, so versichert Evelin Ofner, Pächterin der Gaststätte im rundum sanierten "Tutzinger Hof", seien die Markisen nicht zu beanstanden.
Ohnehin kann sie die ganze Aufregung kaum nachvollziehen: Sie hat sich für schwarze Markisen mit grauem Gestänge entschieden, weil die bisher benutzten weißen Schirme nach zwei Jahren völlig vermoost regelmäßig ausgetauscht werden mussten. Zudem sammelten sich Insekten- und Spinnenleichen auf dem weißen Stoff. "Das ist ekelhaft", sagt Ofner, die überdies klare Vorteile für Gäste und Personal geltend macht: Die fünf neuen, elektrisch betriebenen Markisen seien nun wetterfest. Zuvor sei das Umräumen selbst bei nur leichtem Nieselregen "ein Riesenakt" gewesen. Insgesamt habe sie eine hohe fünfstellige Summe investiert. Zudem sei Schwarz farblich durchaus passend für das Gebäude, sagt sie, und der "Großteil der Gäste findet es auch gut".
Was das Landesamt für Denkmalschutz davon hält, ist dagegen unbekannt. Möglicherweise muss nachgebessert werden, denn auch eine Veränderung an der Fassade ist bei denkmalgeschützten Gebäuden genehmigungspflichtig.