Architekt gesucht:Herr im eigenen Rathaus

Berg entscheidet sich bei Planung für Verfahren mit viel Mitsprache

Von Katja Sebald, Berg

Der Standort für ein neues Rathaus steht fest, nun beschäftigt der Weg zum richtigen Architekten die Berger Gemeinderäte. In der jüngsten Sitzung diskutierten sie einen ganzen Abend lang über die Entscheidung zwischen einem Architektenwettbewerb nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) und einem Verhandlungsverfahren nach Vergabeordnung (VgV). Der von der Gemeinde beauftragte Münchner Rechtsanwalt Andreas Pannier, Spezialist für Bau- und Vergaberecht, erläuterte die Vor- und Nachteile beider Verfahren und gab eine klare Empfehlung für das VgV, der schließlich eine deutliche Mehrheit folgte.

Während sich bei einem europaweit ausgeschriebenen Planungswettbewerb jedes Büro bewerben kann und ein unabhängiges Preisgericht die besten Entwürfen auswählt, wird beim Verhandlungsverfahren zunächst nach vorher festgelegten Kriterien eine Auswahl getroffen. Nur diese fünf bis zehn ausgewählten Büros erstellen dann Entwürfe. Im Planungswettbewerb bestellt die Architektenkammer die Fachpreisrichter. Die Gemeinde hat ein deutlich kleineres Mitbestimmungsrecht als bei einem Verhandlungsverfahren.

Insbesondere Rupert Steigenberger, Vertreter der Bürgergemeinschaft und selbst Architekt, sprach sich für einen Planungswettbewerb aus und hielt ein glühendes Plädoyer für gute Architektur. Zum einen hätten junge und innovative Architekturbüros bei einem Verhandlungsverfahren keine Chance, überhaupt eingeladen zu werden. Zum anderen gab er zu bedenken: "Wenn wir als Gemeinderat bei der Gestaltung mitbestimmen wollen, dann übernehmen wir auch die Verantwortung für das, was dann am Ende gebaut wird." Elke Grundmann (QUH) sagte, dass das Gremium bei der Vergabe des Wohnzentrums Etztal im Verhandlungsverfahren am Ende zwischen drei Entwürfen entscheiden musste, die eigentlich niemandem gefielen. Bürgermeister Rupert Monn hingegen betonte: "Wir wollen so viel Mitspracherecht wie möglich haben."

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