Süddeutsche Zeitung

Anklage gegen junge Randalierer:Anwälte kritisieren Staatsanwaltschaft

Stellt die Staatsanwaltschaft München II. die Ausschreitungen vor der Starnberger Polizeiwache im Juli 2019 völlig falsch dar? Diesen Vorwurf erheben die Münchner Anwälte Marco Noli und Markus G. Fischer. Sie vertreten zwei Jugendliche, die wegen der Randale angeklagt werden sollen. Ihr Verdacht: Die Ermittlungsbehörde wolle vom "damaligen Fehlverhalten der Starnberger Polizei" ablenken und schreibe einen vermeintlich gewaltbereiten "Mob" herbei. Bedenklich sei dies auch deshalb, weil das Amtsgericht Starnberg über die Zulassung der zweiten Anklage gegen sechs junge Leute, darunter vier Gymnasiasten, noch nicht entschieden habe. Denn noch laufe das gerichtliche Zwischenverfahren. In einer Stellungnahme hätten sie darauf verwiesen, dass die Videoaufzeichnungen die Thesen der Staatsanwaltschaft nicht stützten, so die Verteidiger. Das Gericht müsse dies prüfen.

Die Staatsanwaltschaft trete nun "wie eine PR-Agentur der Polizei auf, statt als objektive Behörde ausgewogen zu agieren", schreiben die Anwälte. Aus den Videos ergebe sich, dass die Personengruppe direkt vor der Wache "weit überwiegend friedlich" gewesen sei. Ihr Verhalten sei auch nicht als Landfriedensbruch zu werten. Vorausgegangen war laut Fischer und Noli die Festnahme eines dunkelhäutigen, damals 15-Jährigen, "die von den feiernden Schülern als zu grob und möglicherweise rassistisch motiviert empfunden wurde." Einige Schülern hätten die Szene deshalb gefilmt.

Auf einigen Videos sehe man deutlich, dass einer der beiden Beamten vor der Wache einem Jugendlichen das Handy aus der Hand reiße und der andere Polizist dem Jungen "unvermittelt ins Gesicht schlägt". Dies habe sich zeitlich vor den "daraufhin einsetzenden spontanen Exzessen Einzelner" zugetragen.

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Quelle:
SZ vom 30.05.2020 / sum
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