Die jungen Männer hatten wohl schon einiges auf dem Andechser Weinfest im November 2022 getrunken, als es offenbar wegen einer Beleidigung im Feuerwehrhaus hitziger wurde und es zunächst zu einem heftigen Gerangel kam. Später trafen sich die Kontrahenten, die sich zuvor nicht gekannt hatten, zufällig auf dem Parkplatz wieder: Dort soll dann ein Weßlinger eine Besucherin geschubst und ihr eine Ohrfeige verpasst haben. Sie hatte beim vorhergehenden Streit im Gerätehaus ihren jüngeren Bruder schützen wollen. Der Besucher aus Weßling hatte deshalb einen Strafbefehl von 120 Tagessätzen zu je 40 Euro erhalten, insgesamt also 4800 Euro. Denn er soll seinerzeit nicht nur die junge Frau verletzt, sondern auch deren damaligen Freund mit Fäusten traktiert haben.
Der 27-jährige Angeklagte legte gegen das Urteil jedoch Widerspruch ein und bestritt vor dem Starnberger Amtsgericht die Attacken. "Ich habe auch keine Frau geschlagen", betonte der Weßlinger. Er wisse aber, dass sein Bruder geblutet habe, weil ihm "eine Flasche über den Kopf gezogen worden" sei. Im Prozess wurde aber nicht geklärt, wer hierfür verantwortlich gewesen war.
Vernommen wurde daher auch die Besucherin, die geschlagen worden sein soll. Sie berichtete, dass sie auf dem Parkplatz zwar von dem Angeklagten eine "Watschn abbekommen" habe. Aber das sei wohl eher unabsichtlich passiert, weil sie zwischen den Männern gestanden habe. "Die Situation war unglücklich und unnötig", berichtete die 21-jährige Studentin, "es war Alkohol im Spiel, und es schaukelte sich hoch". Ihr Bruder indes berichtete, er könne sich nicht mehr richtig an die Vorfälle erinnern. Erst auf Nachfragen des Verteidigers fiel dem Zeugen ein, dass auch er eingegriffen und den angeklagten Angreifer vom Freund seiner Schwester weggezogen habe. Zwei weiterer Besucher konnten im Prozess nichts zur genaueren Aufklärung beitragen. Sie sprachen lediglich von Reibereien und davon, dass die Frau provoziert worden sei.
Angesichts der vielen Erinnerungslücken der Beteiligten schlug die Amtsrichterin vor, das Verfahren gegen eine Geldauflage von 500 Euro einzustellen, die der angeklagte Mechaniker an den Kinderschutzbund in München zahlen soll. Die Parteien willigten ein. Zum Abschluss wünschte die Richterin den Betroffenen "beim nächsten Mal ein schöneres Weinfest".