Süddeutsche Zeitung

Andechs:Betrunkener Autofahrer wehrt sich gegen Polizeigriff

Das Amtsgericht Starnberg verurteilt einen 51-Jährigen wegen einer Trunkenheitsfahrt, Widerstands gegen Polizisten und Beleidigungen zu einer fünfmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Von Christian Deussing, Andechs

Es war ein schöner Maitag, den der 51-jährige Ausflügler im vergangenen Jahr am Ammersee genossen hatte. Dabei trank er nach eigenen Angaben vier bis fünf Bier und zum Schluss noch einen Cocktail, bevor er auf der Staatstraße in der Nacht nach Andechs hinauf fuhr. Dabei flog er mit seinem Wagen aus der Kurve. Das Auto blieb am Waldrand stehen, der Fahrer offenbar unverletzt. Kurz darauf waren Feuerwehr und Polizei am Unfallort, dort eskalierte die Situation jedoch. Denn laut Anklage habe der Fahrer nach dem Alkoholtest mit dem Wert von 1,65 Promille die Blutentnahme verweigert und noch versucht wegzulaufen. Er habe heftigen Widerstand geleistet, die Polizisten beleidigt und zwei Beamte leicht verletzt. Damit musste sich am Montag das Amtsgericht Starnberg befassen.

Der arbeitslose Angeklagte wurde zu einer fünfmonatigen Freiheitsstrafe zur Bewährung verurteilt und muss als Geldauflage 500 Euro an den "Bund gegen Alkohol im Straßenverkehr" zahlen. Zudem wurde die Führerscheinsperre um weitere drei Monate verlängert. Diese Verurteilung sei unerlässlich, nachdem der Angeklagte erst vor zwei Jahren in München nach ähnlichem Muster gegen Polizeibeamte vorgegangen sei, erklärte der Amtsrichter.

Der 51-Jährige räumte im Prozess ein, damals am Ammersee seine Fahrtüchtigkeit falsch eingeschätzt zu haben. Er entschuldigte sich dafür, dass er sich zu Beleidigungen der Beamten habe hinreißen lassen. Aber er sei aufgeregt, etwas widerspenstig und wohl leicht geschockt gewesen. Den Vorwurf eines Fluchtversuchs wies der Münchner energisch zurück: Es sei nur ein Witz gewesen, als er nach dem Alkoholtest zu den Polizisten gesagt habe: "Ich bin wohl jetzt überflüssig, dann kann ich ja gehen."

Die Fixierung sei notwendig gewesen, betont die Staatsanwältin

Dass er aber von drei Beamten zu Boden gedrückt und gefesselt worden sei, habe ihn wütend gemacht, erzählte der hagere Mann. Zudem habe er Angst bekommen, weil der "Polizeigriff immer fester wurde und ein Beamter etwa zehn Minuten auf seinem Rücken kniete". Das Gericht zeigte Fotos von Blutergüssen unterhalb der Schulter, die der Angeklagte bei der Fixierung erlitten haben will. Auch eine Rechtmedizinerin schloss dies nicht aus - während der Polizist als Zeuge hierzu erklärte, dass er auf der anderen Seite des Rückens sein Knie eingesetzt habe, um den alkoholisierten und aggressiven Mann unter Kontrolle zu halten.

Diese Fixierung sei bei "alkoholbedingter Enthemmung" notwendig gewesen, betonte die Staatsanwältin. Überdies habe der Autofahrer durchaus verstanden, warum die Blutentnahme noch erforderlich gewesen sei. Dagegen rügte der Verteidiger, dass sein Mandant "grob am Boden gehalten" worden sei, und befand: "Es hätte nicht soweit kommen müssen, das hätte man auch anders machen können."

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