Verwaltungsgericht:Andechser Kita soll 265 000 Euro erstatten

Machtlfing Rosen-Kinder-Garten

Der Rosen-Kindergarten in Machtlfing hat seit Sommer geschlossen.

(Foto: Georgine Treybal)

Der frühere "Rosen-Kindergarten" klagt, weil die Gemeinde Zuschüsse zurückfordert. Die Einrichtung soll den Betreuungsschlüssel nicht eingehalten haben.

Von Christian Deussing

Der frühere "Rosen-Kindergarten" im Andechser Ortsteil Machtlfing soll über Jahre hinweg unrechtmäßig Zuschüsse kassiert haben. Die Gemeinde fordert deshalb insgesamt 265 000 Euro von der Kita zurück, die Ende Juli dieses Jahres ihren Betrieb einstellte. Dagegen klagt die "Initiative zur Förderung und Pflege der Waldorfpädagogik Andechs", die den Kindergarten betrieb, vor dem Verwaltungsgericht München. Am Donnerstag kommt es zum Prozess.

Das Urteil könnte auch für andere Kindertagesstätten im Landkreis richtungsweisend sein, die womöglich gegen Förderrichtlinien verstoßen haben. Bis 2017 hatte das Landratsamt die Abrechnungen von gut zwei Dutzend Häusern beanstandet. In diesem Fall wirft die Gemeinde der einstigen Kindergartenleiterin laut Verwaltungsgericht vor, den Betreuungsschlüssel nicht eingehalten zu haben. Dies sei zunächst unbemerkt geblieben, weil sich die Betreuerin doppelt unter zwei Accounts zu insgesamt bis zu 70 Wochenstunden Arbeitszeit im digitalen Fördersystem angemeldet habe. Somit sei nicht gesichert, dass stets genügend Betreuungspersonen den Kindern gegenüberstanden. Laut Gericht verlangt die Kommune 200 000 Euro zurück, weil die Fördervoraussetzungen nicht vorgelegen hätten. Die Abschlagszahlungen seien um 65 000 Euro zu hoch ausgefallen.

Diese Vorwürfe haben die Kindergartenleiterin und Günter Luft, Vorstandsmitglied des Waldorfpädagogik-Vereins, stets zurückgewiesen. Luft bezeichnet die Richtlinien des Kindergartengesetzes als "zu komplex und unrealistisch". Zudem seien die Fördergelder nur für Gehälter und betrieblichen Aufwand verwendet worden, beteuert der Waldorflehrer. Der Anwalt des klagenden Vereins betont, dass der Bescheid über die Rückforderungen nicht rechtens sei und die Kitaleiterin "nicht arglistig getäuscht" habe. Sie habe vielmehr unter Hinweis auf ihre Person die tatsächlich geleisteten Stunden angegeben, heißt es in einem Schreiben an die Gemeinde Andechs. Darin betont der Anwalt auch, dass die Pädagogin als juristische Laiin nicht ohne weiteres in der Lage sei, das "rechtliche Dickicht" des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz zu durchdringen.

Prüfer des Landratsamtes hatten bis 2017 gut die Hälfte der seinerzeit 139 Kindergärten im Fünfseenland unter die Lupe genommen und bei 22 etwa Luftbuchungen und fehlerhafte Abrechnungen entdeckt. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen den "Rosen-Kindergarten" wegen des Verdachts auf Subventionsbetrug Anklage erhoben. Zum Prozess ist es laut Vereinsvorstand Günter Luft noch nicht gekommen.

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