Süddeutsche Zeitung

Amtsgericht:Vertrauen verspielt

Haushälterin wegen Diebstahls zu Geldstrafe verurteilt

Von Christian Deussing, Krailling

Die Haushälterin hatte schon einmal in einem Anwesen in Gräfelfing zugegriffen, um einige Jahre später in einer Kraillinger Villa wieder zu stehlen - nämlich Schmuck, Travellerschecks und Geldscheine in unterschiedlichen Währungen. Die geständige Angeklagte wurde jetzt vom Amtsgericht Starnberg wegen der Diebstähle im Jahr 2017 zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 40 Euro (7200 Euro) verurteilt. Die Staatsanwältin hatte eine siebenmonatige Haftstrafe zur Bewährung gefordert, mit der Auflage, 1000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zu zahlen.

"Es tut mir furchtbar leid, ich schäme mich schrecklich und entschuldige mich zutiefst dafür, das Vertrauen der Familie in Krailling missbraucht haben", erklärte die Haushälterin. Die Diebstähle habe sie finanziell gar nicht nötig gehabt und daher auch nichts davon verkauft. Die Gautingerin begründete die Taten mit ihrer damaligen Tablettensucht und einer gewissen Enthemmung. Nun habe sie ihr Leben nach einer Therapie aber wieder im Griff, beteuerte die Angeklagte.

Die Sache war aufgeflogen, weil Polizisten ihre Wohnung wegen einer möglichen Rezeptfälschung durchsuchten. Hierbei entdeckten sie in einem Schlafzimmerschrank das Diebesgut der Kraillinger Familie. Diese hatte bereits eine Verlustliste mit Schmuck und anderen Dingen im Wert von 10 000 Euro erstellt. Allerdings seien dabei wohl auch Gegenstände benannt und berechnet worden, die von einer vorherigen Hausangestellten entwendet worden seien, betonte der Verteidiger im Prozess. Diese Frau sei deshalb auch verurteilt worden.

Der Anwalt führte auch an, dass seine Mandantin nur einen Schaden von 1111 Euro verursacht habe, weil es sich bei dem Diebesgut vor allem um Modeschmuck gehandelt habe. Trotzdem habe man sich über eine Zahlung von 5000 Euro mit der geschädigten Familie verglichen, berichtete der Verteidiger.

Diesen Täter-Opfer-Ausgleich wertete Richterin Christine Conrad als großzügiges und positives Verhalten. Denn damit habe die Angeklagte den Schaden bei weitem gut gemacht. Das Geständnis sei zudem "ehrlich und von Scham getragen" und auch eine Therapie erfolgt, um die psychischen Probleme zu lösen. Überdies sei die Beute nicht sehr hochwertig, und ein Gewinn sollte nicht erzielt werden, sagte die Richtern. Die Angeklagte nahm die Geldstrafe an und bedankte sich für das Vertrauen.

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Quelle:
SZ vom 06.04.2021
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