AmtsgerichtVerkehrsrowdy muss zahlen

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Wiederholungstäter erhält wegen Nötigung 6400 Euro Geldstrafe

Von Armin Greune, Gilching

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Der Angeklagte hat zwar ohnehin keinen Führerschein mehr, doch der Richterin ist es wichtig, ihn ganz aus dem Verkehr zu ziehen. Christine Conrad verhängt deshalb zusätzlich zur Geldstrafe von 6400 Euro ein viermonatiges Fahrverbot. Dies erstreckt sich auch auf Mofas, E-Scooter und selbst Elektrorollstühle, wie sie dem Verurteilten erläutert. Der 26-Jährige aus Tacherting im Landkreis Traunstein lässt sich wohl nur als chronischer Verkehrsrowdy einstufen.

Die Straftat, die am Mittwoch vor dem Starnberger Amtsgericht verhandelt wird, ist allerdings auf deutschen Straße trauriger Alltag. Im vergangenen April war der Angeklagte mit seinem Wagen auf der Staatsstraße südlich von Gilching bis auf einen halben Meter an das Auto einer Allinger Familie aufgefahren, nachdem er zuvor einen Kreisverkehr als Übungsplatz zum Kurvendriften genutzt hatte. Dann überholte der 26-Jährige trotz durchgezogener Linie und scherte knapp vor den Allingern wieder ein. Als der Fahrer deshalb die Lichthupe betätigte, stoppte der Tachertinger und zwang den Familienvater zur Vollbremsung. "Bei mir hat es gequietscht und geraucht", sagt der 41-jährige vor Gericht aus, "meine Frau hat geschrien vor Schreck." Er habe noch nie jemanden angezeigt, "aber das war einfach eine Nummer zu krass".

Selbst der Angeklagte sagt in der Verhandlung: "Ich habe überholt, von mehr weiß ich nix mehr." Dann spricht er von einem Freund, der bei der Tat auf seinem Beifahrersitz gesessen sei. Von dem war bei den polizeilichen Vernehmungen nie die Rede gewesen, weshalb der angebliche Entlastungszeuge auch nicht zur Verhandlung geladen werden konnte. Allerdings sagen sowohl der 41-Jährige wie dessen Frau übereinstimmend aus, der Tachertinger sei allein im Auto gewesen, als er die fünfköpfigen Familie durch seine Manöver in Angst und Schrecken versetzte.

Die Liste der Vergehen des Angeklagten ist lang: 19 Eintragungen finden sich im Fahreignungsregister, wiederholt musste er den Führerschein abgeben, weil er sein Punktekonto überzogen hatte. Geschwindigkeitsübertretungen, Telefonieren am Steuer, Überholen trotz Überholverbot und andere Ordnungswidrigkeiten stehen zu Buche. Einmal verursachte der 26-Jährige einen Unfall, weil er das Rotlicht einer Ampel missachtete. In seinem Strafregister sind weitere sieben Urteile aufgeführt: Als Jugendlicher wurde er für den Erwerb von Kinderpornos, Diebstahl und Unfallflucht bestraft. Wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr mit gefährlicher Körperverletzung erhielt er eine sechsmonatige Bewährungsstrafe. Wiederholt wurde er im Auto mit falschen Nummernschildern oder ohne Fahrerlaubnis erwischt, zuletzt im August. Für diese Straftat, die nach der aktuell verhandelten Sache begangen wurde, hatte er bereits eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen erhalten. Dieses Urteil musste in den aktuellen Schuldspruch miteinbezogen wurden, Conrad entschied daher in der Summe auf 160 Tagessätze. Der Angeklagte sah in dem moderaten Urteil eine Chance und nahm es sofort an.

© SZ vom 16.01.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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