Der Landwirt Stefan Dellinger, Chef des Konradhofs in Unering, fühlt sich von Behörden schikaniert und ungerecht behandelt. Nach amtlichen Kontrollen im Frühjahr 2019 erhielt der 42-Jährige eine Strafanzeige wegen "versuchter Gewässerverunreinigung", wofür Dellinger später einen Strafbefehl von 2400 Euro erhalten hatte. Die Vorwürfe: Aus einem Fahrsilo sei Silagesickersaft ausgelaufen, Rinnen verstopft und ein Auffangbehälter nicht vorhanden gewesen sowie die Abdichtungen nicht erfolgt, die vom Landratsamt Starnberg gefordert worden seien.
Diese Anschuldigungen wollte Dellinger, der sich danach gezwungen sah, seine Rinder- und Schweinehaltung aufzugeben, nicht auf sich sitzen lassen. Der Agraringenieur wehrte sich jetzt im Prozess vor dem Amtsgericht Starnberg erfolgreich gegen den Strafbefehl: Das Verfahren wurde wegen "Geringfügigkeit" ohne Auflagen eingestellt. Denn das Gericht und die Staatsanwaltschaft konnten keine vorsätzlichen Straftaten des Bauern erkennen.
Dessen Münchner Verteidiger Christian M. Steinberger ist hochzufrieden, weil sein Mandant somit "wenigstens strafrechtlich nicht mehr belangt" werde. Nach dieser Wende fühlt sich der Konradhof-Chef auch bestärkt, das Zwangsgeld von 4000 Euro nicht zahlen zu müssen, das die Kreisbehörde gegen ihn wegen des umweltgefährden Sickerwassers, "rechtswidriger Zustände" beim Fahrsilo und versäumter Fristen verhängt hatte. Allerdings erklärte dazu ein Sprecher des Landratsamtes, dass der aufgehobene Strafbefehl nichts mit dem verwaltungsrechtlichen Verfahren zu tun habe.
Im Prozess erklärte der angeklagte Landwirt, dass er sich "nicht als Täter, sondern als Opfer" betrachte. Denn 40 Jahre lang sei nie etwas an dem Fahrsilo bemängelt worden - bis zum 8. April vorigen Jahre, als Kontrolleure feststellten, dass Flüssigkeit aus der Maissilage hangabwärts auf eine Wiese floss. An dem Tag sei der Landwirt deshalb aufgefordert worden, einen Erdwall als "sofortige und vorläufige Maßnahme aufzuschütten", sagte ein Ingenieur des Landratsamtes als Zeuge aus. "Das Fahrsilo war marode, entsprach nicht den technischen Regeln und hätte längst nachgerüstet werden müssen."
Der Landwirt habe zwar den Erdwall errichtet, aber nicht, wie später verlangt, das Silo mit Planen abgedeckt und mit Sandsäcken abgedichtet, berichtete der Zeuge. An die Vorgabe, bis zum 31. Oktober 2019 das Fahrsilo komplett zu leeren, habe sich der Angeklagte jedoch gehalten, sagte der Fachkontrolleur. Um die nach Notschlachtungen verbliebenen hundert Rinder noch füttern zu können, war es Dellinger gestattet worden, das Futter in einem Siloschlauch zu lagern.
Der Konradhof-Betreiber verwies in der Verhandlung darauf, dass Sandsäcke wirkungslos gewesen und durch Planen die Maissilage verschimmelt wären. Doch vor allem ärgerte sich Dellinger, dass er vor der Kontrolle noch immer keine Genehmigung für sein geplantes Hochsilo erhalten habe, das das alte Silo ersetzen sollte. Danach habe er die Rinderhaltung aufgeben müssen und als Fleischdirektvermarkter alle Kunden verloren. "Es ist alles den Bach heruntergegangen, es war eine Katastrophe", klagte Dellinger.
Der 42-Jährige beziffert den Umsatzschaden für seinen Hof auf etwa 250 000 Euro. Zudem habe er 100 000 Euro an Planungskosten für die eigentlich vorgesehene Betriebserweiterung in den Sand gesetzt - und sein Schlachthaus teuer modernisiert, in dem er jetzt Gemüse putze. Dellinger sah in der Fleischproduktion keine Zukunft mehr und setzt nun auf den Gemüseanbau, seitdem er sich von 250 Mastbullen und 120 Schweinen getrennt hatte. Dafür hat der Landwirt seine Schafherde um hundert auf 300 Tiere mit zusätzlich hundert Lämmern erweitert.
