Amtsgericht Starnberg:Ausraster beim Osterfeuer

Alkoholisiert taucht ein Mann uneingeladen bei einer privaten Feier bei Meiling auf, beleidigt, bedroht und schlägt Gäste. Selbst die Polizei kann ihn kaum stoppen. Das Gericht verhängt eine Haftstrafe auf Bewährung.

Von Christian Deussing, Starnberg

Urplötzlich war der ungebetene Gast bei einem privaten Osterfeuer an einer Jagdhütte bei Meiling (Gemeinde Seefeld) aufgetaucht. Dann nahm er sich die Freiheit, sich ungefragt ein Bier zu genehmigen. Damit nicht genug: Der bereits alkoholisierte Mann aus Wörthsee begann zu pöbeln und die Gastgeber laut Anklage als "Vereinsdeppen, Hurensöhne und Bayernschweine" zu beleidigen und sie zu bedrohen. Der 38-Jährige verpasste einem Burschen einen Faustschlag aufdie linke Wange und schubste einen anderen Besucher vom Gartenstuhl. Schon bald rückte an jenem Aprilabend die Polizei an, legte dem Tobenden Handschellen an und nahm ihn mit zur Wache, wo er gegen eine Wand trat und mit dem Kopf gegen eine Verglasung hämmerte. Der aggressive Mann wurde daraufhin in eine Klinik gebracht, wo er aufgrund seiner massiven Gegenwehr fixiert werden musste.

Jetzt wurde der Angeklagte wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Zudem hat er als weitere Auflage 2000 Euro an einen Alten- und Krankenpflegeverein zu zahlen und zehn Suchtberatungsgespräche zu absolvieren. Der Angeklagte zeigte sich zwar weitgehend geständig, konnte sich aber nicht mehr an alles erinnern. Er akzeptierte das Urteil jedoch. Hierbei wurde aufgrund seiner damals erheblichen Alkoholisierung eine verminderte Schuldfähigkeit angenommen, die ein Rechtsmediziner nicht ausschließen wollte.

Die Stimmung sei gekippt, als er sich ein Bier nahm. An viel mehr erinnert sich der Angeklagte nicht.

Er übernehme die Verantwortung für sein Verhalten und sei erschüttert, was beim Osterfeuer passiert sei, ließ der Angeklagte über seinen Verteidiger erklären. Auf dem Weg zu einer Tankstelle, um sich dort Bier zu besorgen, habe er im Wald die Feier entdeckt - und sich gedacht, dass dort gute Stimmung herrsche, so der Wörthseer. Doch die sei gekippt, als er sich ein Bier nahm - "was ein Fehler" gewesen sei, wie der Angeklagte nun einräumte. Aber er habe sich auch ungerecht behandelt gefühlt, behauptete der 38-Jährige. Die attackierten Teilnehmer der Feier, darunter auch Feuerwehrleute, betonten hingegen, dass es keinen konkreten Anlass für den Ausraster des unbekannten Mannes gegeben habe. Und der habe sogar gedroht, "uns umzubringen und zurückzukommen", berichtete ein junger Mann. Er erinnerte sich noch daran, dass der Angeklagte wahnsinnige Kräfte entwickelt habe und kaum zu bändigen gewesen sei.

Der rechtsmedizinische Gutachter erkannte eine "alkoholbedingt eingeschränkte Steuerungsfähigkeit" des Angeklagten, der psychisch auffällig gehandelt habe. Der Amtsrichter forderte den Verurteilten auf, sein Alkoholproblem mit der Suchtberatung in den Griff zu bekommen und keine Straftaten mehr zu begehen.

Zur SZ-Startseite

SZ PlusEnergiekrise
:"Ich habe Sorge, dass ein Shitstorm losbricht"

Nikolas Heinecke beleuchtet sein Haus in Pöcking jedes Jahr zur Weihnachtszeit mit mehr als 70 000 Lämpchen. Wenn es nach ihm geht, auch in diesem Jahr. Doch was, wenn die Lichterkette zum Symbol der Verschwendung wird?

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: