Sie waren nur knapp neun Monate ein Paar, denn ihre On-off-Beziehung war toxisch und von vielen Streitereien geprägt. Als die Frau wieder einmal bei ihm übernachtete und in seinem Bett schlief, zog er ihren Slip herunter und wurde sexuell zudringlich. Die Frau wurde davon wach und machte ihm unmissverständlich klar, im Schlaf nicht berührt werden zu wollen. Trotzdem missachtete der Mann den Wunsch der Partnerin: Er wurde in zwei weiteren Nächten laut Anklage erneut sexuell übergriffig und führte auch den Geschlechtsverkehr aus – während sie schlief, aber dann dadurch aufschreckte.
Er habe die Situation ausgenutzt und „besonders erniedrigend gegen ihren erkennbaren Willen sexuelle Handlungen vorgenommen“, erklärte die Staatsanwältin im Prozess vor dem Schöffengericht in Starnberg. Dort musste sich der 36-jährige Angeklagte wegen Vergewaltigung verantworten.
Der Mann, der inzwischen aus dem Landkreis Starnberg weggezogen ist, gestand seine Taten, die sich bereits vor drei Jahren ereignet hatten. „Es tut mir leid, was passiert ist“, sagte er, ohne aber sich weiter zu den Vorwürfen zu äußern. Er wisse auch nicht mehr, warum sie sich gestritten hätten. Seine Ex-Freundin wünscht seit der Trennung keinerlei Kontakt zu ihm, woran er sich bislang auch halten soll. Auch einen Täter-Opfer-Ausgleich hatte die Frau abgelehnt. Der Angeklagte, der unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestraft ist, wurde wegen Vergewaltigung zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Ein Kripobeamter betonte im Prozess, dass die Schilderungen der geschädigten Frau glaubhaft und ohne Ungereimtheiten gewesen seien. Erst als sie von seinem Eindringen wach geworden sei und geweint habe, habe er von ihr abgelassen, berichtete der Ermittler außerdem. Nach ihren Angaben sei ihr damaliger Freund öfter wütend, aggressiv und gewaltbereit gewesen. Einmal habe er auch einen Hammer gegen eine Wand geworfen, an der sie gestanden habe.
Wegen seiner Gewaltproblematik gegen Frauen muss der Angeklagte auch in Therapie
Die Staatsanwältin verwies in ihrem Plädoyer darauf, dass eine Vergewaltigung auch in einer Beziehung bestraft werden könne. Der Angeklagte habe das „Nein“ nach dem ersten nächtlichen Übergriff ignoriert und ihren Schlaf abermals ausgenutzt, gegen ihren Willen vorzugehen. Die Anklägerin forderte außer einer zweijährigen Bewährungsstrafe auch eine Geldauflage von 4500 Euro. Der Verteidiger sah in diesem Fall besondere Umstände und betonte, dass sein Mandant mit einem „werthaltigen Geständnis“ seiner früheren Partnerin die Vernehmung im Prozess erspart habe.
Richter Benjamin Lenhart hielt es jedoch für unerlässlich, dass sich der Angeklagte intensiver mit seinen Taten auseinandersetzt und ordnete deshalb auch eine therapeutische Aufarbeitung an. Denn die Gewaltproblematik – vor allem Frauen gegenüber – sei erkennbar und müsse angegangen werden. „Begreifen Sie das als letzte Chance“, forderte der Richter den Mann dazu auf, entsprechend zu handeln.

