Amtsgericht Starnberg:Taxifahrer postet NS-Bilder auf Facebook

58-jähriger Starnberger muss 2000 Euro an Kinderschutzbund zahlen.

Von Christian Deussing, Starnberg

Auf Facebook und öffentlich zugänglich hat im Mai vorigen Jahres ein Taxifahrer drastische Bilder gepostet: Zu sehen ist ein fröhlicher junger Mann mit grüner Armbinde mit der Aufschrift: "Geimpft". Daneben sind auf weiteren Fotos ein Soldat mit Hakenkreuz am Arm und darunter in der Collage ein Junge mit Judenstern abgebildet. Das wurde gemeldet und führte zu einem Strafbefehl gegen den Mann wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Doch der Taxifahrer wollte die 2800 Euro nicht zahlen.

Er habe keine nationalsozialistische Gesinnung und habe nur auf die "Kategorisierung von Menschen" hinweisen wollen, die ungeimpft seien, erklärte der 58-jährige Angeklagte über seinen Verteidiger vor dem Amtsgericht Starnberg. Er habe sich aus Angst nicht gegen Corona impfen lassen, wolle aber deshalb "nicht stigmatisiert werden". Er sei wegen der Debatte um die Impfpflicht zutiefst verunsichert und fühle sich "in seiner Freiheit beschnitten", ließ der Starnberger verlesen. Allerdings räumte der Angeklagte ein, dass die Bilder auf seiner Facebookseite "Quatsch, unpassend und verboten" gewesen seien. Es sei eine "unbedachte Meinungsäußerung aus dem Bauch heraus" gewesen und werde sich nicht wiederholen, versicherte der Taxifahrer, der seinen Account gelöscht hat.

Trotzdem wollte der Staatsanwalt erfahren, wie lange diese Bilder online zu sehen gewesen waren? Das wisse er nicht, antwortet der Mann. Erst fünf Monate nach dem Post mit dem NS-Vergleich wurde die Wohnung des Taxlers durchsucht, die Ermittler beschlagnahmten zwei Handys und ein Tablet, auf denen sie aber nichts Verbotenes mehr entdeckten. Die Geräte erhält der Mann jetzt zurück, nachdem das Gericht dem Antrag des Verteidigers zugestimmt hat, das Verfahren einzustellen - aber nicht gegen eine Geldauflage von 1000 sondern 2000 Euro. Das hatte der Strafverfolger im Prozess gefordert. Den Betrag muss der Starnberger, der wegen des Strafbefehls um seinen Taxischein gebangt hat, an den Kinderschutzbund zahlen.

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