Amtsgericht StarnbergMussolini-Karte gepostet und Sprengstoff gebunkert

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In der Verhandlung vor dem Amtsgericht in Starnberg zeigte sich der Angeklagte uneinsichtig und trat dabei sehr selbstgerecht auf. 
In der Verhandlung vor dem Amtsgericht in Starnberg zeigte sich der Angeklagte uneinsichtig und trat dabei sehr selbstgerecht auf.  (Foto: Arlet Ulfers)

Ein Rentner aus Berg wird zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt. Doch der Angeklagte ist uneinsichtig und fühlt sich zu Unrecht verfolgt.

Von Christian Deussing, Starnberg

Der Auslöser war offenbar ein Streit unter Nachbarn um einen Anbau. Der wurde zum Unwillen eines Rentners aus Berg genehmigt, woraufhin er sich bei Behörden schriftlich und mündlich beschwerte und diese der Lügen bezichtigte. Der Mann geriet schließlich in Verdacht, ein Reichsbürger zu sein, überdies soll er angeblich mal eine Reichskriegsflagge in seinem Garten gehisst haben. Bei einer Hausdurchsuchung fanden Kripobeamte beim Senior ein Karabinergewehr, eine Übungsgranatenladung der Bundeswehr sowie ein Mussolini-Bild mit Hitlergruß und ein Foto von Jagdflieger Hans-Ulrich Rudel in Wehrmachtsuniform mit Hakenkreuz. Beides hatte er auf Facebook veröffentlicht.

Nun musste sich der 84 Jahre alte Rentner wegen unerlaubten Waffenbesitzes, Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Umgangs mit militärischer Pyrotechnik vor dem Amtsgericht Starnberg verantworten. Angeklagt wurde er auch wegen zweier kinderpornografischer Bilder, die er auf seinem Smartphone und Tablet gespeichert hatte. Der Angeklagte behauptete aber im Prozess, dass „dieser Scheiß“ sich schon zuvor auf seinem Laptop befunden haben müsse, den er gebraucht gekauft habe. „Man wollte mir was anhängen“, schimpfte der Angeklagte und sprach von „hinterhältigen Vorwürfen“ gegen seine Person.

Uneinsichtig zeigte sich der Berger auch in puncto Mussolini-Abbild. Er habe die Karte aus einem Lokal in Modena mitgenommen und das Bild nur gepostet, um vor der sich damals bildenden rechten Regierung in Italien zu warnen. Und beim Jagdflieger Rudel sei kein Hakenkreuz zu erkennen, betonte der Angeklagte. Das stellten jedoch der Staatsanwalt und zwei Kripobeamte, die als Zeugen aussagten, in Abrede. Der Strafverfolger glaubte zudem nicht, dass der Rentner nichts von den kinderpornografischen Bildern gewusst habe. Denn die Ermittler konnten die digitalen Abbildungen eindeutig dem Benutzerkonto des 84-Jährigen zuordnen.

Der Staatsanwalt forderte eine Geldstrafe von 200 Tagessätzen zu je 50 Euro, also 10 000 Euro - wegen Besitzes von kinderpornografischen Schriften, Verwendung von Kennzeichen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und des Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen. Das Gericht folgte dem Staatsanwalt in nicht allen Anklagepunkten, denn es stufte die zwei Bilder von einem Mädchen und Jungen nicht als kinderpornografisch ein. Die Fotos seien zwar geschmacklos, aber noch „unter der Schwelle der Strafbarkeit“, befand die Richterin. Sie verurteilte den Rentner letztlich zu einer Geldstrafe von 6000 Euro, aufgeteilt in 120 Tagessätzen zu 50 Euro.

Somit wäre der bislang unbescholtene Rentner vorbestraft, was sein Verteidiger verhindern wollte. Er hielt daher eine Geldstrafe von unter 90 Tagessätzen für ausreichend. Er verwies darauf, dass die Übungsgranatenmunition isoliert gar nicht verwendbar gewesen sei und das alte Gewehr nur über ein schwaches Kaliber verfügt habe.  Der Anwalt bewertete auch die Mussolini-Geste nicht als Hitler- sondern altrömischen Gruß mit steil ausgestrecktem Arm.

Der Rentner hat das Urteil noch nicht angenommen. Es war ihm anzumerken, dass er sich weitgehend als unschuldig sah.

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